Elvis Erben streiten immer noch

Elvis Presley ging als „King of Rock ‚n‘ Roll“ in die internationale Musikgeschichte ein und ist nach wie vor eine der bedeutendsten Persönlichkeit der weltweiten Rock- und Popkultur. Elvis prägte nicht nur die Musik des 20. Jahrhunderts, sondern feierte auch zahllose Erfolge als Schauspieler. Millionen Fans und auch ein immenser finanzieller Erfolg waren dem „King“ vergönnt und haben bis heute Bestand, obgleich Elvis Presley im Jahr 1977 verstorben ist. Für seine Fans lebt er in seiner Musik weiter und bereitet ihnen so nach wie vor viel Freude.

Den Hinterbliebenen von Elvis dürfte mittlerweile allerdings das Lachen vergangen sein, denn obwohl die Musik-Legende seit über 30 Jahren nicht mehr unter den Lebenden weilt, finden die Streitigkeiten ums Erbe einfach kein Ende. Auch heute spielen die Lieder von Elvis Presley, die längst zu Kulturgut geworden sind, mit Sicherheit beträchtliche Summen ein und auch ansonsten dürfte er ein nicht unwesentliches Vermögen hinterlassen haben, das sich beständig vermehrt. Seit geraumer Zeit beschäftigt der Erbfall Elvis Presley die deutsche Justiz.

Rechtsstreit um Elvis‘ Erbe

Ein großes Vermögen geht stets auch mit einem gewissen Konfliktpotenzial einher. Der Erbfall Elvis Presley stellt dies aktuell unter Beweis, denn vor allem die Verwertungsrechte der zahlreichen Hits des Ausnahmekünstlers, die auch heute noch zum allgemeinen Kulturgut gehören, sind nun Anlass für einen erbitterten Rechtsstreit vor dem deutschen Oberlandesgericht in München. Die Erben des legendären „King of Rock ‚n‘ Roll“ werden nicht müde, um ihr Recht zu kämpfen und fühlen sich von der Plattenfirma hintergangen. Ob Elvis dies wohl in seinem Testament so gewollt hätte?

Elvis Presley stimmte einst einem sogenannten Buyout-Deal zu und übertrug die Vermarktungsrechte an seinen Titeln 1973 auf seine Plattenfirma RCA Records. Mittlerweile nennt sich das Unternehmen Arista Music und ist Teil des Sony-Konzerns. Elvis erhielt Medienberichten zufolge 5,4 Millionen US-Dollar, was angesichts des großen Erfolgs seines Gesamtwerks einer Ausbeutung gleichkommt. So argumentieren zumindest die Nachlassverwalter von Elvis, die sich auf das deutsche Urheberrecht und dessen Bestseller-Paragrafen berufen.

Elvis Presley Enterprises fordert Nachzahlungen und zieht vor Gericht

Das Unternehmen Elvis Presley Enterprises, an dem Lisa-Marie Presley zu 15 Prozent beteiligt ist, fordert nun Nachzahlungen der Plattenfirma in Höhe mehrerer Millionen US-Dollar. Nachdem 2002 der Bestseller-Paragraf 32a in das deutsche Urheberrecht integriert wurde, sahen die Erben von Elvis ihre Chance gekommen. 2011 gab es bereits eine entsprechende Klage vor dem Münchener Landgericht, die allerdings keinen Erfolg hatte. Das Gericht befand die Forderungen für unangemessen, da Elvis Presley seinerzeit seinem Vertrag entsprechend vergütet wurde.

Die Erben des King of Rock ,n Roll streiten weiter

Elvis‘ Erben zeigen sich jedoch unermüdlich und halten an ihren Forderungen fest. Nach dem negativen Urteil 2011 hatte Elvis Presley Enterprises bereits angekündigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Die Finanzierung des Prozesses übernimmt Medienberichten zufolge das in Großbritannien ansässige Unternehmen Calunius. Die Londoner Firma finanziert den Prozess und hat sich im Gegenzug eine Beteiligung an der Nachzahlung gesichert. Sollte die Klage erneut nicht von Erfolg gekrönt sein, geht Calunius somit leer aus.

Steht den Elvis Erben eine Nachzahlung zu?

Nun liegt die Sache beim Oberlandesgericht München, das entscheiden soll, ob Elvis Presley Enterprises und somit Elvis‘ Erben eine Nachzahlung in Millionenhöhe zusteht. Das Urteil sollte zunächst im Januar 2013 gesprochen werden, wurde allerdings auf den 18. April 2013 verschoben. Medienberichten zufolge sei auch dieser Termin nun geplatzt, so dass fraglich ist, wann mit einer Entscheidung im Rechtsstreit um die Vermarktungsrechte und entsprechenden Nachzahlungen durch die Plattenfirma Arista Music zu rechnen ist. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts München gab als Grund für die Absage des Termins dienstliche Gründe an.

Elvis Presley ist seit über 35 Jahren tot und nach wie vor einer der größten Stars des Rock ‚n‘ Roll. Seine Erben und allen voran seine Tochter Lisa-Marie Presley konnten trotz der vielen Jahre, die mittlerweile vergangen sind, noch immer nicht zur Ruhe kommen. Die Justiz muss sich noch heute mit dem Erbfall Presley auseinandersetzen, denn die Erben werden nicht müde, zu kämpfen. Inwiefern dieses Bestreben die Verwertungsrechte und Nachforderungen betreffend von Erfolg gekrönt sein wird, müssen die deutschen Gerichte entscheiden. 

Es zeichnet sich allerdings schon jetzt ab, dass Elvis Presley Enterprises die nächst höhere Instanz bemühen wird, sollte das Oberlandesgericht München der Klage nicht zustimmen. Bis der Erbfall Elvis Presley abgeschlossen und der Rechtsstreit der Erben beendet sind, könnte folglich noch viel Zeit vergehen.

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