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Bochumer Erbrechtssymposium an der Ruhr Universität Bochum

Mehr Selbstbestimmung für Erblasser

Thema: Reform des Erbrechts-Gesetzes seit Januar 2010

Frühere und derzeitige Doktoranden halten wissenschaftliche Vorträge rund um die neue Erbrechtsreform. Renommierte Erbrechtspraktiker aus Anwaltschaft und Justiz geben ihren zusätzlichen Erwartungen an die Erbrechtswissenschaft Ausdruck. Das „Bochumer Erbrechtssymposium“ führt unter dem Themenkomplex „Erbrechtswissenschaft trifft Erbrechtspraxis“ Wissenschaftler, Anwälte, Notare, Richter und Studierende zueinander.

Bochumer Erbrechtssymposium an der  Ruhr Universität Bochum (RUB)

Der Grundsatz, eigentlich mit der Testierfreiheit gesetzlich bestätigt, dass jeder Erblasser sein Vermögen frei vererben kann, wird im deutschen Erbrecht durch eine wichtige, oft unterschätzte Einschränkung abgeschnürt. Durch das gesetzlich garantierte Pflichtteilsrecht können die eigenen Kinder oder der eigene Ehe- und Lebenspartner eine Beteiligung am Nachlass erzwingen. Dies ist selbst dann möglich, wenn sie eigentlich enterbt wurden. Durch das Pflichtteilsrecht wird das Selbstbestimmungsrecht des Erblassers erheblich eingeschränkt.

Nachdem dies auch der Gesetzgeber erkannte wurden  zum 1. Januar 2010 einige Änderungen vorgenommen. Zum Beispiel: Der Erblasser kann die eigenen Angehörigen in Zukunft leichter vom Pflichtteil weghalten. Der Weg wurde durch einige Mechanismen erleichtert, zum Beispiel durch frühzeitige Schenkungen. Hierdurch wird das Pflichtteilsrecht – allerdings abschmelzend – beschnitten.

Vorträge zur geänderten Rechtslage für Erblasser

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