Steuern sparen beim Erbe das gilt es zu beachten

Menschen, die einen geliebten Angehörigen verloren haben, müssen nicht nur mit der übermächtigen Trauer zurechtkommen, sondern darüber hinaus auch einige bürokratische Hürden überwinden. So erweisen sich Erbschafts-Angelegenheiten nicht selten als große Herausforderung, was unter anderem daran liegt, dass die meisten Menschen in diesem Bereich keine fundierten Kenntnisse besitzen und somit Laien sind. Was es beispielsweise in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer zu beachten gibt, ist daher vielen Hinterbliebenen nicht klar.

Der deutsche Gesetzgeber regelt die Erbschaftsteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, das sich als sehr umfangreich erweist und auf den ersten Blick eine nahezu unübersichtliche Zahl an Paragraphen und Vorschriften beinhaltet. Als juristischer Laie bedarf man so in der Regel der Hilfe eines Experten. Man sollte sich aber zugleich bemühen, die wichtigsten Grundsätze zu kennen, denn auf diese Art und Weise weiß man, was zu tun ist und wie man beim Erbe Steuern sparen kann. Eine gute Anlaufstelle für Erben ist diesbezüglich das Online-Portal http://www.lohnsteuer-kompakt.de.

Was man bei der Erbschaftsteuer beachten sollte

Dass man beim Vererben durchaus Steuern sparen kann, ist den meisten Menschen nicht bewusst. Wer sich aber frühzeitig informiert und entsprechende Maßnahmen ergreift, kann die im Erbfall fällige Steuer auf legale Weise minimieren. Als künftiger Erblasser sollte man beispielsweise über lebzeitige Schenkungen nachdenken und zudem die jeweils geltenden Freibeträge berücksichtigen, die der Gesetzgeber im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz vorsieht. Besonders profitabel ist dies in Zusammenhang mit Schenkungen, denn der Begünstigte kann seinen Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen. Im Rahmen eines Schenkungsvertrages kann man die Einzelheiten der Schenkung genau definieren und juristisch manifestieren.

Zudem ist es empfehlenswert, für den eigenen Nachlass schon zu Lebzeiten vorzusorgen, indem man ein Testament errichtet. Die Hinterbliebenen bleiben so nicht in vollkommener Unsicherheit bezüglich des letzten Willens des Verstorbenen zurück und dieser kann auch hinsichtlich der Erbschaftsteuer optimal planen. Die Steuer spielt beim Erben eine nicht zu vernachlässigende Rolle und sollte daher weder vom künftigen Erblasser noch von den Erben außer Acht gelassen werden.

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