Erbschaftsteuer – Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Wer sich näher mit dem Erbrecht befasst, stößt auch auf das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, kurz ErbStG, und stellt im Zuge dessen fest, dass grundsätzlich jedes Erbe steuerpflichtig ist. Im Allgemeinen müssen die Erben eine entsprechende Erbschaftsteuer-Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, das dann bezüglich der zu entrichtenden Steuer entscheidet. Oftmals meldet sich das Finanzamt von sich aus, da es beispielsweise von der Bank über den Erbfall in Kenntnis gesetzt wurde. Ansonsten müssen sich die Erben an die gesetzlich bestimmten Fristen halten und sich innerhalb von drei Monaten nach Anfall der Erbschaft an das Finanzamt wenden.

Dass man sich besser nicht den Steuergesetzen widersetzt und zudem an die definierten Fristen hält, dürfte den meisten Menschen klar sein, schließlich kann der Fiskus ansonsten hart durchgreifen. Trotz der tiefen Trauer und eines zuweilen sehr fordernden Nachlassverfahrens sollten es Erben folglich nicht versäumen, der Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nachzukommen. Allerdings besteht eine solche Abgabepflicht erst nach Aufforderung seitens des Finanzamts. Im Gegenzug existiert aber eine Anzeige- und Erklärungspflicht, der der Erbe eigenständig nachkommen muss. Innerhalb der dreimonatigen Frist muss man so den Erwerb von Todes wegen anzeigen. Neben den Erben unterliegen auch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer dieser Pflicht, da sie im Zuge des Erbfalls ebenfalls zu Erwerbern werden.

Wann bekommt man den Erbschaftsteuerbescheid vom Finanzamt?

Als Steuerpflichtiger unterliegt man strengen Vorgaben und Fristen, an die man sich peinlichst genau halten sollte. Wer eine Frist überschreitet, bekommt recht schnell Post vom Amt und muss gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen und zum Beispiel Säumniszuschläge zahlen. Wer als Erbe nach entsprechender Aufforderung durch das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung gemacht und eingereicht hat, fragt sich mitunter, ob auch der Fiskus bei der Bearbeitung an bestimmte Fristen gebunden ist. Mitunter erhält man bereits innerhalb weniger Wochen den Bescheid, aber in vielen Fällen fällt die Bearbeitungsdauer deutlich länger aus. Zuweilen vergehen sogar zwei oder mehr Jahre, ohne dass man einen Bescheid bezüglich der Erbschaftsteuer erhalten hätte. So entsteht in vielen Fällen der Eindruck, das Finanzamt habe den Fall vergessen. Möglicherweise ist dies auch der Fall, doch oftmals fällt die Bearbeitungsdauer einfach extrem lang aus. So erhält man den Bescheid doch noch, selbst wenn man gar nicht mehr damit gerechnet hat.

Kann der Erbschaftsteuerbescheid verjähren?

Verbraucher sollten wissen, dass auch in Zusammenhang mit dem Erbschaftsteuerbescheid eine Verjährung einsetzen kann. Das Finanzamt kann sich demnach nicht beliebig viel Zeit lassen, da es aufgrund der Verjährung die Erbschaftsteuer-Schuld nicht mehr einfordern kann. Für Erwerber von Todes wegen ist dies ein wichtiger Punkt, dem sie eine gewisse Aufmerksamkeit schenken sollten. So kann es zu einer Verjährung kommen, wenn kein Bescheid erfolgt. Dabei handelt es sich um eine so genannte Festsetzungsverjährung, die in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nach vier Jahren eintritt. Mit Ablauf des Jahres, in dem die Erbschaftsteuererklärung abgegeben wurde, beginnt diese vierjährige Frist.

3.4/5409 ratings