Neue Möglichkeiten im Erbrecht
Wer etwas zu vererben hat, sollte jetzt die rechtlichen und steuerlichen Aspekte prüfen. Durch zahlreiche Änderungen zum Beispiel beim Pflichtteilsrecht hätten sich neue Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Das erläutert Klaus Michael Groll vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. So gab es bisher bei Schenkungen eine «Fallbeilregelung»: Wurde mehr als zehn Jahre vor dem Tod den Nachkommen Vermögen per Schenkung übertragen, zählte das nicht bei der Berechnung des Pflichtteils.
Weniger als zehn Jahre vor dem Tod zählte der Betrag dagegen voll bei der Berechnung und verringerte somit den Pflichtteil. Nun gibt es ein «Abschmelzungsmodell», in dem der geschenkte Betrag umso weniger stark angerechnet wird, je länger die Schenkung zurückliegt. Die Vereinigung von Erbrechtsfachanwälten hat zehn Möglichkeiten der Gestaltung mit ausführlichen Erläuterungen und Beispielen zusammengestellt und im Internet veröffentlicht.