Erbrecht 2011

Das Erbrecht gehört zu den komplexesten Bereichen der Rechtssprechung und erweist sich vor allem für Laien oftmals als nahezu undurchschaubar. Nichtsdestotrotz handelt es sich hierbei um ein in der Bundesrepublik Deutschland juristisch verankertes Grundrecht, das somit jeden Bundesbürger betrifft. In Anbetracht dieser Tatsache ist es überaus empfehlenswert, sich intensiv mit dem Erbrecht auseinanderzusetzen, schließlich ist ein entsprechendes Grundwissen sowohl für Erben, als auch für Erblasser äußerst nützlich.

Für viele Jahrzehnte war das deutsche Erbrecht praktisch unverändert geblieben, doch mit dem 1. Januar 2010 ist eine Erbrechtsreform in Kraft getreten, die alles verändert hat. Im Zuge der Reform der erbrechtlichen Gesetzgebung in Deutschland wurden unter anderem die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung überarbeitet, eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beschlossen und die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen verkürzt. In der jüngeren Vergangenheit haben sich im deutschen Erbrecht also zahlreiche Veränderungen durch die Erbrechtsreform 2010 ergeben.

Neue EU-Verordnung zum Erbrecht

Nachdem sich mit der Erbrechtsreform 2010 das deutsche Erbrecht erstmals seit Jahrzehnten verändert hat, ergeben sich nun in absehbarer Zeit erneut grundlegende Veränderungen. Die Europäische Union plant eine eigene Verordnung, durch die eine EU-weit einheitliche Basis für das Erbrecht geschaffen werden soll. Für ein Internationales Erbrecht soll es in Europa neue Regelungen geben. Zu diesem Zweck hat die EU bereits im Oktober 2010 einen entsprechenden Entwurf für die geplante „Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses“ publiziert.

Mithilfe der neuen Verordnung will die EU die Zivilrechtsordnungen der einzelnen EU-Mitglieder vereinheitlichen und auf diese Art und Weise das Internationale Erbrecht regelrecht revolutionieren. In Anbetracht der Tatsache, dass die Ländergrenzen innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung verlieren und das vereinte Europa immer mehr zusammenwächst, erscheint eine solche Verordnung überaus sinnvoll. Aller Voraussicht nach wird die neue EU-Verordnung, die im Wesentlichen grenzüberschreitende Erbfälle regelt, 2011/2012 in Kraft treten.

Veränderungen im deutschen Erbrecht durch die EU-Verordnung

In Deutschland wird der Plan der EU, eine einheitliche Gesetzesgrundlage für länderübergreifende Erbfälle durch eine entsprechende Verordnung zu schaffen, grundsätzlich begrüßt. So sollen länderübergreifende Lösungen, die bislang eher die Ausnahme sind, zur Regel werden und immer dann Anwendung finden, wenn der verstorbene Erblasser nicht testamentarisch anordnet, dass das Erbrecht seines Heimatlandes gelten soll, obwohl sich sein letzter Wohnsitz im Ausland befunden hat.

Zentraler Kritikpunkt ist aber die Tatsache, dass durch die EU-Verordnung die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen unbeachtet bleibt und ausschließlich der letzte Wohnsitz des Erblassers ausschlaggebend ist. Dies könnte von findigen Menschen missbraucht werden, indem sie kurz vor ihrem Tod in ein anderes Land übersiedeln, dessen Erbrecht ihnen eher zusagt. Wenn es nach dem deutschen Richterbund und dem deutschen Anwaltsverein geht, soll das in Deutschland geltende Staatsangehörigkeitsprinzip Grundlage der EU-Verordnung sein.

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