Schwarzgeld erben
Grundsätzlich haftet jeder Mensch für die Vergehen und Straftaten, die er begangen hat, selbst und muss sich gegebenenfalls auch vor Gericht hierfür verantworten. Im Todesfall des Täters ändert sich hieran natürlich nichts, so dass die Erben für solche Dinge nicht belangt werden können, obgleich sie die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge des verstorbenen Erblassers antreten. Wie so oft im Leben bestätigen aber auch hier Ausnahmen die Regel. Dies trifft vor allem auf sogenanntes Schwarzgeld zu.
Von Schwarzgeld spricht man im Allgemeinen, wenn Einkommen, das der Steuerpflicht unterliegt, nicht versteuert wurde. Oftmals lagern Menschen, die auf diese Art und Weise ihre Steuerlast minimieren wollen, die betreffenden Gelder im Ausland, um diese so vor Zugriffen durch den deutschen Fiskus zu schützen. So soll die Steuerhinterziehung, die im Falle von Schwarzgeld ohne Zweifel vorliegt, vor der Justiz verborgen bleiben, um den drohenden finanziellen und strafrechtlichen Folgen zu entgehen.
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Schwarzgeld im Nachlassvermögen
Gelingt es dem Steuerhinterzieher tatsächlich, das Schwarzgeld vor den Augen der Finanzbehörden zu verbergen, kommt es häufig vor, dass dieses in den Nachlass mit einfließt und somit zu den Vermögenswerten gehört, die der Erblasser seinen Erben hinterlässt. Dies bringt die Hinterbliebenen in eine gewisse Zwickmühle, denn um nicht selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, müssen die Erben schnell handeln und berichtigte Steuererklärungen abgeben, in denen das betreffende Schwarzgeld ausgewiesen ist.
Folglich ist man als Erbe dazu verpflichtet, Steuerhinterziehungen anzuzeigen und sich diesbezüglich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Wer nicht dementsprechend handelt, aber Kenntnis von dem Schwarzgeld und der Steuerhinterziehung durch den Erblasser erlangt hat, macht sich mitschuldig und kann für Steuerhinterziehung durch Unterlassung strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass zusätzlich noch eine Geld- oder mitunter sogar Freiheitsstrafe auf den Erben zukommt. In Anbetracht dieser Sachlage ist eine entsprechende Selbstanzeige dringend anzuraten.
Indem man rasch handelt und Steuererklärungen für etwaiges Schwarzgeld nachreicht, kann man sich zumindest vor solchen Folgen bewahren, Nachzahlungen können aber natürlich trotzdem fällig werden. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, müssen die Erben aber die Steuerhinterziehung anzeigen bevor ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde. Sobald dieses bereits läuft, kann sich eine Selbstanzeige nur noch strafmildernd auswirken. Das Gleiche gilt auch für falsche Angaben bei der Erbschaftssteuererklärung.
Steuerhinterziehung aufgrund der Erbschaft
Wie so oft im Leben gilt auch in diesem Zusammenhang, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den meisten Erben um juristische Laien handelt, die sogenanntes Schwarzgeld mitunter überhaupt nicht als solches identifizieren und somit nichts von der etwaigen Steuerhinterziehung des verstorbenen Erblassers ahnen, ergibt sich oftmals eine kritische Situation.
Erben, die beispielsweise Vermögen erben, dass sich auf einem Auslands-Konto befindet, sollten daher diesbezüglich vorsichtig sein und bei dem leisesten Verdacht gegebenenfalls einen erfahrenen Juristen oder Steuerexperten hinzuziehen oder zumindest ein Beratungsgespräch führen. So hat man einen kompetenten Fachmann an seiner Seite, der sich einen Überblick über den Nachlass verschafft und im Falle von Schwarzgeld im Nachlass umgehend erforderliche Maßnahmen ergreifen kann, um seinen Mandanten vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu schützen.
Gemäß § 398a AO kann man einer Strafe im Falle einer Hinterziehung der Erbschaftssteuer oder Steuern die der Erblasser hinterließ durchaus entgehen, sofern der Betrag nicht über 50.000 Euro liegt. Beläuft sich der Hinterziehungsbetrag auf eine höhere Summe, wird die Steuerhinterziehung ohnehin strafrechtlich verfolgt. Ist dies aber nicht der Fall, kann man einer Strafe entgehen, indem man die hinterzogenen Steuern nachzahlt und zudem noch einmal fünf Prozent der fälligen Steuern der Staatskasse zukommen lässt. Auf diese Art und Weise können auch Erben, die Schwarzgeld im Nachlass entdecken, eine Straffreiheit erreichen.