Grundbuch in Österreich einsehen

Das sogenannte Grundbuch ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern unter anderem auch in Österreich von zentraler Bedeutung und klärt die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie. In Anbetracht dessen ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Grundbucheintrag auch im Erbrecht von enormer Wichtigkeit ist, schließlich gehören Immobilien und Liegenschaften oftmals zu den wertvollsten Nachlass Gegenständen und machen somit einen wesentlichen Teil des ererbten Vermögens aus. Vieles ist zudem im österreichischen Nachlassverfahren nicht anders als beim deutschen.

Grundsätzlich kann man also sagen, dass es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke handelt. Ein Grundbucheintrag gibt aber nicht nur Auskunft über den Eigentümer eines Grundstücks, sondern informiert darüber hinaus über alle Rechte und Pflichten, die das jeweilige Grundstück betreffen. Folglich werden Wohnrecht, Wege oder Leitungsrecht usw. ebenso im Grundbuch festgehalten wie durch das Grundbuch gesicherte Schulden des Erblassers, die auf dem Grundstück ruhen. Dingliche Rechte finden im Grundbuch folglich Erwähnung, wodurch ein solcher Eintrag ein umfassendes Bild bezüglich der Eigentumsverhältnisse liefert. Eingetragene Rechte im Grundbuch schmälern den Wert des Grundstücks und das wiederum senkt die Erbschaftssteuer.

Österreichisches Grundbuch einsehen


Wenn es also um ein Grundstück geht, lohnt sich immer ein Blick ins Grundbuch und ist praktisch unerlässlich, schließlich müssen die betreffenden Verhältnisse einwandfrei geklärt sein, bevor man ein Grundstück erwirbt. Auch im Zuge einer Erbschaft ist dies der Fall, denn nur so lässt sich beispielsweise feststellen, ob das zum Nachlass gehörige Grundstück vollkommen überschuldet oder mit anderen dinglichen Rechten belastet ist. Anhand dieser Informationen kann man dann entscheiden, ob man die Erbschaft annimmt oder das Erbe ausschlagen soll, beziehungsweise das betreffende Grundstück erwirbt.

In Österreich steht es grundsätzlich jedem Bundesbürger frei, das Grundbuch einzusehen, so dass diesbezüglich keine Restriktionen existieren. Dies ist besonders wichtig in Anbetracht der Tatsache, dass auch etwaige Kaufinteressenten für ein Grundstück so ohne Probleme das Grundbuch einsehen können und im Zuge dessen mehr zu den Eigentumsverhältnissen erfahren. Zudem lässt sich auf diese Art und Weise leicht herausfinden, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist, ohne dass man hierzu einen Makler engagieren müsste. Bei Erbschaftssachen lesen Sie zusätzlich die Informationen in unserem Spezial Internationales Erbrecht. Sie finden hier allgemeine Tipps und auch zu Österreich spezielle.

Im Allgemeinen kann jedermann eine Einsicht ins Grundbuch verlangen und sich auf diese Art umfassend informieren. Hierzu muss man lediglich das zuständige Bezirksgericht aufsuchen, das das jeweilige Grundbuch führt. Mittlerweile kann man sich diesen Weg aber auch oftmals sparen und das Grundbuch über das Internet einsehen. Hierzu ist in Österreich jedoch ein kostenpflichtiger Zugang erforderlich. Wer das Grundbuch einsehen möchte, muss sich dank modernster Technologie also nicht zwingend zum zuständigen Bezirksgericht aufmachen, sondern kann auch aus der Ferne eine entsprechende Anfrage online stellen.
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