Ehe deutscher und ausländischer Partner

Die Liebe kennt im Allgemeinen keine Grenzen und lässt daher die Nationalität zweier Partner außer Acht. Entscheiden sich zwei Partner unterschiedlicher Herkunft dazu, zu heiraten, ergeben sich hieraus einige Besonderheiten, schließlich stammen die beiden künftigen Ehegatten aus verschiedenen Rechtsordnungen. Im Rahmen einer solchen binationalen Ehe stellt sich demnach die Frage, welches Familienrecht für die betreffende Ehe Anwendung findet.

Eine Ehe eines deutschen und eines ausländischen Partners wirft demnach zusätzliche Fragen rechtlicher Art auf. Von vielen Anpassungsschwierigkeiten, welche der unterschiedlichen Kultur und häufig auch Religion geschuldet sind könnte man ebenfalls Bände füllen. Es kann ich auf alle Fälle lohnen, dieses Wagnis einzugehen, denn man kann immer voneinander lernen und das Beste aus beiden Kulturen leben.

Stufenregelung für Ehen zwischen deutschen und ausländischen Partnern

Wenden sich Ehepaare, die aus einem deutschen und einem ausländischen Partner bestehen, an ein deutsches Familiengericht, gilt nicht zwingend das deutsche Eherecht. In einem solchen Fall kommt eine Stufenregelung zum Einsatz, die zunächst einmal vorgibt, welche Rechtsordnung für den konkreten Fall gilt.

Verfügen die beiden Ehepartner über eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, greift die erste Stufe. Demnach gilt das gemeinschaftliche Eherecht der beiden Ehegatten. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise für zwei verheiratete US-Amerikaner US-amerikanisches Recht gilt, auch wenn sie in Deutschland leben und sich deshalb an ein deutsches Familiengericht wenden.

Im Falle einer binationalen Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Staatsbürger kann die erste Stufe folglich nicht greifen, sodass in der Regel Stufe zwei Anwendung findet. Hierbei wird ein gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt vorausgesetzt, der für gewöhnlich im Rahmen einer Ehe auch gegeben ist. Ehepartner leben üblicherweise zusammen und haben demnach auch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Sofern keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vorhanden ist, wird der Rechtssprechung demnach die Rechtsordnung des Landes zugrundegelegt, in dem das Ehepaar zuletzt zusammengelebt hat. Leben ein Deutscher und ein Ausländer als Ehepaar in Deutschland zusammen, ist demnach das deutsche Eherecht relevant. Lebte das gleiche Ehepaar jedoch in einem anderen Land, findet das dort geltende Recht Anwendung.

Relevant ist diese Regelung in der Regel nur im Falle einer angestrebten Scheidung. Solange die Ehe glücklich verläuft, spielt die Rechtssprechung für gewöhnlich keine Rolle. Dies hat oftmals zur Folge, dass diese juristischen Schwierigkeiten außer Acht gelassen werden. Kommt es dann aber doch zu einer Scheidung, bedeutet dies schwerwiegende Probleme. Die Trennung ist für die beiden Ehegatten ohnehin eine enorme Belastung, schließlich ist der Traum vom gemeinsamen Glück gescheitert. Kommen juristische Probleme hinzu, wird die Scheidung nicht selten zur Zerreißprobe, vor allem wenn jeder der beiden Partner die Rechtsordnung seiner Heimat für zuständig hält und dementsprechend geschieden werden möchte. Das internationale Privatrecht hält diesbezüglich zwar Regelungen bereit, aber im Idealfall verfügt das Ehepaar über einen Ehe- und Erbvertrag, der keine Fragen offen lässt. Wer einen Ausländer heiratet, sollte sich schon im Vorfeld der juristischen Probleme bewusst sein, die durch eine binationale Ehe auftreten können, und aus diesem Grund mit einem ausführlichen Ehevertrag vorsorgen.

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