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Wie weise ich meine Erbansprüche nach?

Im Zuge einer Erbschaft erwerben die hinterbliebenen Erben des verstorbenen Erblassers Erbansprüche an dessen Nachlass und werden im Zuge dessen zu den neuen Eigentümern des betreffenden Vermögens. Ob die Erben ihre erbrechtlichen Ansprüche von Gesetzes wegen oder auf Basis einer letztwilligen Verfügung erwerben, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Der deutsche Gesetzgeber akzeptiert beide Wege der Erbeinsetzung und erkennt die betreffenden Erbansprüche auch unehelicher Kinder somit ohne Weiteres an.

Erbansprüche wahrnehmen oder Erbe ausschlagen

Obgleich die Trauer um den Tod eines nahen Verwandten oder engen Freundes überaus ergreifend ist und in der Regel zunächst einmal die gesamte Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, sollte man als Hinterbliebener versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren und unter anderem auch juristische und finanzielle Aspekte nicht aus dem Blick verlieren. Dies trifft vor allem im Zusammenhang mit einer Erbschaft zu, schließlich gilt es eine Entscheidung zu fällen. Wer zur Erbfolge berufen wurde, muss zunächst einmal entscheiden, ob er seine Erbansprüche wahrnehmen möchte oder das Erbe ausschlagen möchte. Hierfür sieht der deutsche Gesetzgeber eine Frist von sechs Wochen vor. Nachdem man von dem Tod des Erblassers und den dadurch entstandenen Erbansprüchen Kenntnis erlangt hat, beginnt die Frist, so dass man nun innerhalb von sechs Wochen entscheiden kann, ob man das Erbe annimmt oder ausschlägt. Verschiedene Fristen beim Erben besagen, wer keine Erbausschlagung innerhalb dieser gesetzlichen Frist erklärt, nimmt das Erbe automatisch stillschweigend an.

In der Theorie erscheint es somit recht einfach und unkompliziert, Erbansprüche geltend zu machen und so auf das Erbe zugreifen zu können, doch in der Praxis kann dies mitunter deutlich schwieriger sein. Vor allem bei Grundstücken und Immobilien, die zum Nachlass gehören, ist es zunächst einmal erforderlich, dass Erben ihre Erbansprüche nachweisen. In Anbetracht einer solchen Situation stellt sich die Frage, wie man seine Erbansprüche denn überhaupt nachweisen kann.

Erbansprüche durch den Erbschein nachweisen

Wer seine Erbansprüche z.B. beim Immobilien erben Dritten gegenüber nachweisen möchte, kann zu diesem Zweck auf den Erbschein zurückgreifen. Auf Antrag stellt das zuständige Nachlassgericht eine solche amtliche Urkunde aus, aus der dann hervorgeht, wer in dem konkreten Fall welche erbrechtliche Ansprüche gelten machen kann. Weiterhin ist aus dem Erbschein eindeutig ersichtlich, welchen Umfang die jeweiligen Erbansprüche aufweisen. Für den Rechtsverkehr, der im Zusammenhang mit einer Erbschaft steht, ist ein entsprechender Erbschein daher unverzichtbar und das einzige Dokument, mit dem man seine Erbansprüche einwandfrei nachweisen kann. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Inhalt des Erbscheins stets der Rechtslage bei Anfall der Erbschaft entspricht und spätere Ereignisse unberücksichtigt lässt. Eine Erbengemeinschaft erhält entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein oder jeder einzelne der Miterben seinen eigenen.

Sarah Greszat am 02.02.2012


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