Die Patientenvollmacht

Bei der Patientenvollmacht handelt es sich um eine besondere Form der Vollmacht, die sich speziell mit medizinischen Aspekten befasst. Viele Menschen fürchten sich davor, nach einem schweren Unfall, in Folge einer Erkrankung oder durch den fortschreitenden Alterungsprozess eines Tages von Maschinen am Leben gehalten zu werden. Häufig ist man selbst nicht mehr dazu in der Lage, die Einwilligung zu Untersuchungen, medizinischen Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen zu verweigern, sodass man den Ärzten ausgeliefert ist. Diese werden in der Regel alles tun, um ihren Patienten am Leben zu erhalten. Wer in bestimmten Situationen auf derartige Maßnahmen verzichten will und so würdevoller aus dem Leben scheiden möchte, sollte daher gewisse Vorkehrungen treffen.

Eine Patientenvollmacht erweist sich hier als geeignetes Mittel, denn so bevollmächtigt man eine Vertrauensperson und teilt dieser seine individuellen Wünsche für den Lebensabend mit. Im Rahmen einer Patientenvollmacht erhält der Vollmachtnehmer dann die Ermächtigung, diese Wünsche Ärzten und anderem medizinischen Personal gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Auf diese Art und Weise kann der Vollmachtgeber sicher sein, dass ihm ein würdiges Lebensende bereitet wird, selbst wenn er selbst nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte.

Patientenvollmacht und Patientenverfügung die Unterschiede

Obwohl erhebliche Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Patientenvollmacht bestehen, werden diese beiden Dokumente nur allzu oft verwechselt. Dies liegt einerseits an der recht ähnlichen Bezeichnung und ist andererseits auch der Tatsache geschuldet, dass auf den ersten Blick auch inhaltlich nur geringfügige Unterschiede bestehen. Eine Patientenverfügung richtet sich direkt an die behandelnden Ärzte und enthält konkrete Angaben bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen. Im Gegensatz dazu ist eine enge Vertrauensperson der Adressat einer Patientenvollmacht, in der man sich ebenfalls über gewünschte und unerwünschte Behandlungen und Eingriffe äußert. Während man im Rahmen einer Patientenverfügung verbindliche Verfügungen gegenüber medizinischem Personal ausspricht, ermächtigt man eine Vertrauensperson mit einer Patientenvollmacht, den Ärzten gegenüber die eigenen Wünsche zu vertreten, sofern keine Einwilligungsfähigkeit des Patienten mehr gegeben ist.

Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht

Ebenso wie zwischen Patientenvollmacht und Patientenverfügung besteht auch zwischen einer Patientenvollmacht und einer Vorsorgevollmacht eine große Verwechslungsgefahr. Insbesondere diejenigen, die sich bislang noch nicht mit solchen Dingen befasst haben, haben oft Probleme diese beiden Vollmachtarten auseinander zu halten. In beiden Fällen wird eine enge Vertrauensperson für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt, für den Fall, dass der Vollmachtgeber aufgrund einer Notsituation die entsprechenden Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Während eine Patientenvollmacht, wie der Name bereits vermuten lässt, ausschließlich medizinische Aspekte berücksichtigt, kann eine Vorsorgevollmacht vielfältige Aufgaben beinhalten. So erhält der Vollmachtnehmer hiermit die Ermächtigung, den Vollmachtgeber zu vertreten. Dies betrifft praktisch alle Bereiche des Lebens, sodass der Bevollmächtigte beispielsweise Bankgeschäfte oder andere Vertragsgeschäfte für den Vollmachtgeber übernehmen kann. Eine Vorsorgevollmacht macht demnach einen gerichtlich eingesetzten Betreuer überflüssig, da der Betroffene bereits frühzeitig für den Fall der Fälle vorgesorgt hat. Auf diese Art und Weise kann man sicherstellen, dass man in einer Notsituation durch eine Person vertreten wird, der man vollkommen vertraut.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Patientenvollmacht alle medizinischen Bereiche abdeckt und eine Vorsorgevollmacht den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigt, ergänzen sich diese beiden Vollmachten ideal. Wer also für den Notfall vorsorgen will, sollte sowohl eine Vorsorgevollmacht, als auch eine Patientenvollmacht erstellen.

Form einer Patientenvollmacht

Um die Rechtskräftigkeit einer Patientenvollmacht sicherzustellen, sollte man sich bei der Erstellung eines solchen Dokuments an verfügbare Vorlagen halten und zudem einen Notar aufsuchen. Der deutsche Gesetzgeber sieht für eine Patientenvollmacht (§ 1901a BGB) die Schriftform vor, wobei eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung juristisch nicht vorgeschrieben ist. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, in dieser Sache einen Notar aufzusuchen, denn dieser hat das notwendige Fachwissen, macht seine Klienten auf etwaige Risiken aufmerksam und sorgt mit seiner Beurkundung dafür, dass es bei der Anerkennung der Patientenvollmacht keine Probleme gibt.

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