Das Erlassvermächtnis

Bei einem Vermächtnis handelt es sich grundsätzlich um die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils, die der Erblasser im Rahmen seines Testaments oder seines Erbvertrags definieren kann. Für den Laien erscheint dies auf den ersten Blick wie eine Erbeinsetzung, doch dies ist nicht der Fall. Anders als bei einer Erbeinsetzung wird der Berechtigte durch ein Vermächtnis nicht zum Erben, sondern stattdessen zum Vermächtnisnehmer.

Durch ein Vermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer, der auch als Bedachter bezeichnet wird, einen einzelnen Vermögensvorteil aus dem Nachlass. Hierbei kann es sich um eine bestimmte Sache oder auch Geld oder ein Wohnrecht handeln. Selbst Forderungen können im Zuge eines Vermächtnisses vermacht werden.

Besonderheit eines Erlassvermächtnisses

Das Erlassvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses und kommt den Schuldnern des verstorbenen Erblassers zugute. Durch ein Erlassvermächtnis kann der Erblasser anordnen, dass einem seiner Schuldner die Schulden erlassen werden. Folglich verfallen die betreffenden Forderungen mit Eintritt des Todes des Erblassers und bilden demnach keinen Bestandteil des Nachlasses, sodass diese von den Erben auch nicht eingetrieben werden können.

Ein Erlassvermächtnis findet insbesondere dann Anwendung, wenn der Erblasser beispielsweise einem seiner Kinder einen Kredit bzw. ein Darlehen gewährt hat. Grundsätzlich handelt es sich hierbei dann um eine Forderung des Erblassers, die den Nachlass erhöht. Falls der Erblasser aber nicht möchte, dass der Schuldner im Falle seines Ablebens zur Rechenschaft gezogen und seine Schulden begleichen muss, kann er dies mithilfe eines Erlassvermächtnisses tun. Mit Anfall der Erbschaft wird die Forderung erlassen und der Vermächtnisnehmer ist nicht länger Schuldner.

Wer also seine Kinder oder andere Personen, denen Forderungen gegenüber bestehen, vor finanziellen Schwierigkeiten bewahren will, ist mit einem Erlassvermächtnis gut beraten. Auf diese Art und Weise muss man dem Schuldner seine Schulden nicht zu Lebzeiten erlassen und erhält so die vereinbarten Raten bis zu seinem Tod, denn erst mit diesem Zeitpunkt erlischt das jeweilige Darlehen.

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