Die zehn einfachsten Wege So entgehen Sie der Erbschaftsteuer
Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Steuerpflicht betrifft nicht nur Einkünfte und Umsätze, sondern darüber hinaus unter anderem auch Erbschaften. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geht hierauf detailliert ein und legt in § 1 ErbStG fest, dass ein Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegt und somit ein Teil vom Erbe gegebenenfalls an das Finanzamt abzuführen ist. Da nicht das Vererben, sondern das Erben steuerpflichtig ist, spricht man in diesem Zusammenhang von einer Erbanfallsteuer, die nicht an den kompletten Nachlass, sondern die einzelnen Erwerbe der Erben geknüpft ist.
In den meisten Fällen ist die Erbschaftsteuer ein notwendiges Übel, das sich schlichtweg nicht vermeiden lässt, es sei denn, man schreckt auch vor illegalen Methoden nicht zurück. Es existieren aber durchaus legale und mehr oder weniger einfache Wege der Erbschaftsteuer zu entgehen. Im Folgenden finden Interessierte zehn einfache Wege. Nicht nur Erben, sondern auch künftige Erblasser können von diesem Wissen profitieren und durch eine frühzeitige und sorgfältige Planung die Erbschaftsteuer umgehen.
Zehn Wege, die Erbschaftsteuer zu umgehen
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