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Nießbrauchvermächtnis

Das Nießbrauchvermächtnis stellt eine besondere Form des Vermächtnisses dar, in deren Rahmen der Vermächtnisgeber einer dritten Person ein Nießbrauchrecht einräumt. Auf diese Art und Weise erhält die betreffende Person das Nutzungsrecht an einer bestimmten Sache, wobei dieses Nutzungsrecht sowohl befristet, als auch unbefristet erteilt werden kann.

In den meisten Fällen wird durch ein Nießbrauchvermächtnis einer Person das uneingeschränkte Nutzungsrecht an einem Hausgrundstück eingeräumt. Die Besonderheit beim Nießbrauchrecht ist die Tatsache dass der Bedachte alle sogenannten Früchte und Vorteile, die aus der jeweiligen Sache hervorgehen, erhält, obwohl er keineswegs der Eigentümer des Gegenstandes ist. Insbesondere Laien glauben oft fälschlicherweise, dass ein Nießbrauchvermächtnis mit einer Eigentumsübertragung einhergeht, aber dem ist nicht so. Ein gutes Beispiel hierfür bildet eine Immobilie, die nach dem Tod des Erblassers an dessen Erben übergeht. Hat der Erblasser beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus eingeräumt, ist diese zwar nicht die Eigentümerin, darf aber dennoch hierin wohnen bleiben.

Nießbrauchvermächtnis – Hinterbliebenenversorgung

Folglich kann man mithilfe eines Nießbrauchvermächtnisses seine Hinterbliebenen absichern, selbst wenn andere Personen erbberechtigt sind und somit den Nachlass erhalten. Wer also beispielsweise verhindern möchte, dass sein noch lebender Partner von den Erben vor die Tür gesetzt wird und das frühere, gemeinsame Zuhause verlassen muss, kann dem mit einem Nießbrauchvermächtnis vorbeugen und seinem Partner ein Wohnrecht einräumen.

Erst wenn der im Nießbrauchvermächtnis Bedachte verstirbt können die Erben vollkommen frei über die Immobilie oder den anderen Gegenstand verfügen und müssen keine Rücksicht auf etwaige Wünsche des Erblassers nehmen. Da ein Nießbrauchrecht den Verkauf einer Immobilie oft extrem erschwert und auch ansonsten für die Erben recht hinderlich sein kann, versuchen diese häufig dagegen vorzugehen. Sofern das Nießbrauchvermächtnis aber korrekt verfasst wurde, ist dieses wirksam und absolut bindend.

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