Fürsorgepflicht

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Fürsorgepflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch juristisch verankert. Hierbei handelt es sich nicht vorrangig, wie weithin angenommen um eine Pflicht im Familienkreise sondern um eine Nebenpflicht die sich wiederum aus einem Arbeitsverhältnis ergibt und den Arbeitgeber betrifft. Im Zuge der Fürsorgepflicht hat dieser für das Wohlergehen seiner Angestellten zu sorgen. Demzufolge liegt es in der Verantwortung eines jeden Arbeitgebers, die Fürsorge für seine Mitarbeiter zu übernehmen. Dies wird gerade bei Mobbing für Mitarbeiter der Generation 50plus sichtbar, wie wichtig dieser Faktor Fürsorge sein kann.

Natürlich haben auch Eltern gegenüber ihren Kindern eine Fürsorgepflicht, die sich in weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel dem Sorgerecht oder der Vormundschaft widerspiegelt. Zur Fürsorge für das leibliche Wohl der Kinder hat der Gesetzgeber Unterhaltsansprüche der Kinder gesichert.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist natürlich stark eingegrenzt und umfasst keinesfalls alle Lebensbereiche der Mitarbeiter. Die in Deutschland geltende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen dazu, für das Wohlergehen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Folglich verpflichtet der Gesetzgeber Arbeitgeber dazu, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die dem Wohlergehen der Mitarbeiter in keinster Weise entgegenwirken. Der Schutz der Gesundheit, sowie die Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben haben somit oberste Priorität. In erster Linie muss der Arbeitgeber demnach dafür sorgen, dass Leib und Leben seiner Mitarbeiter nicht zu Schaden kommen. Die gesetzliche Fürsorgepflicht beinhaltet aber auch den Schutz der Rechtsgüter der Arbeitnehmer. So ist der Arbeitgeber unter anderem auch dazu verpflichtet, die Ehre und das Eigentum seiner Mitarbeiter zu schützen, sowie eine Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wer Mitarbeiter in seinem Unternehmen beschäftigt, trägt demnach viel Verantwortung und muss sich dessen auch bewusst sein.

Juristische Basis der Fürsorgepflicht

Dass durch den beruflichen Alltag die Angestellten nicht zu Schaden kommen, sollte natürlich eine absolute Selbstverständlichkeit sein. Für die meisten Arbeitgeber trifft dies auch zu. Nichtsdestotrotz hat der deutsche Gesetzgeber hierfür auch eine juristische Basis geschaffen und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gesetzlich festgeschrieben.

Zunächst sind §§ 617 bis 619 BGB die juristische Basis für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die hiermit gesetzlich definiert wird. Demzufolge bildet die Fürsorgepflicht eine aus einem Arbeitsverhältnis entstehende Nebenpflicht. Folglich gibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Arbeitnehmer ein Anrecht auf den Schutz und die Fürsorge des Arbeitgebers haben. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers findet sich jedoch nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern wird zusätzlich durch viele weitere gesetzliche Bestimmungen ergänzt.

Aus diesem Grund ist das Bürgerliche Gesetzbuch nicht die einzige juristische Basis der Fürsorgepflicht, obgleich diese hier gesetzlich angeführt wird. Außerdem finden sich Regelungen und gesetzliche Bestimmungen zur Fürsorge durch den Arbeitgeber ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Im Einzelfall können noch weitere Gesetze zum Tragen kommen und die Arbeitsbedingungen definieren. Die genaue Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und der entsprechenden Bedingungen im Sinne der Fürsorgepflicht variieren somit im Einzelfall, sodass es diesbezüglich keine pauschalen Vorgaben geben kann.

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