Erwerbsunfähigkeitsrente Grundsicherung für Rentner
Für die meisten Menschen steht die Rente erst im fortgeschrittenen Alter an, weshalb man in diesem Zusammenhang auch von der Altersrente spricht. Darüber hinaus existieren aber noch weitere Varianten der Rente, die in besonderen Fällen in Anspruch genommen können und somit den Lebensunterhalt auch unterhalb der Lebenszeit 50plus sichern. Wer nicht erwerbstätig sein kann, kann demnach unter gewissen Voraussetzungen Rente beziehen und profitiert somit von dem umfassenden Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland.
Oftmals kommt es aber auch vor, dass man weit vor dem gewöhnlichen Renteneintrittsalter nicht mehr in gewohnter Weise erwerbstätig sein und somit für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. In einem solchen Fall liegt dann eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor, so dass der Betroffene einen Anspruch auf eine entsprechende Rente geltend machen kann. Wer trotzdem noch einige Stunden arbeiten kann, sollte auf die Hinzuverdienst Grenzen achten, da ihm ansonsten Abzüge von der Rente angerechnet werden. Eine Unfallrente hingegen reduziert die Rentenansprüche in aller Regel nicht. Zudem muss man bei guten Renteneinkommen auch die Steuer für Renten beachten.
Inhalte auf dieser Seite
Erwerbsminderungsrente löst die Erwerbsunfähigkeitsrente ab
Bis zum Jahr 2000 sprach der deutsche Gesetzgeber im Allgemeinen von einer Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn die betroffene Person durch eine Erkrankung, einen Unfall oder ein Gebrechen in körperlicher oder mentaler Hinsicht nicht dazu in der Lage war, regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wer aufgrund seiner schwachen Konstitution zwar regelmäßig arbeiten gehen, hierbei jedoch lediglich ein geringfügiges Einkommen erwirtschaften konnte, galt ebenfalls als erwerbsunfähig. In einem solchen Fall bestand dann ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, die spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres durch die Altersrente ersetzt wurde.
Mit Beginn des Jahres 2001 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente jedoch durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst, so dass sich einige Veränderungen in diesem Bereich ergaben. Als vermindert erwerbsfähig gelten nun all diejenigen, deren Leistungsfähigkeit bei weniger als sechs Stunden täglich liegt. Gilt die betreffende Person aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen als nicht vermittelbar, kann ebenfalls eine Erwerbsminderung vorliegen.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Wer aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder infolge eines Unfalls Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen möchte, muss diese beim zuständigen gesetzlichen Rententräger beantragen. Die Träger verfügen zu diesem Zweck über spezielle Antragsformulare, die es auszufüllen gilt. Darüber hinaus sollte man dem Antrag Unterlagen beifügen, wie zum Beispiel Bescheinigungen über Ausbildungszeiten oder etwaige Phasen der Arbeitslosigkeit. Unbedingt sollte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente aber ärztliche Berichte beinhalten, die für die medizinischen Ursachen der Erwerbsminderung relevant sind.
In vielen Fällen fordert der Rententräger jedoch noch ein ärztliches Gutachten an, um so die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente zu prüfen. Abgesehen von medizinischen Aspekten müssen ebenfalls versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.
Grundsicherung für Rentner
Früher oder später steht für alle Menschen der Renteneintritt an, so dass diese in der Regel aufgrund des bereits fortgeschrittenen Alters aus dem Berufsleben ausscheiden. Nachdem man fast sein Leben lang erwerbstätig war, hat sich die Rentengeneration diesen Ruhestand auch redlich verdient und sollte sein Rentnerdasein möglichst genießen. Dank der monatlichen Rentenzahlungen muss der Durchschnitt nicht mehr für seinen Lebensunterhalt arbeiten gehen und kann stattdessen seine neu gewonnene Freizeit individuell nutzen, schließlich hat man sein Leben lang gearbeitet und sollte nun seinen Lebensabend so angenehm wie möglich gestalten.
Nicht selten ist dies aber nicht so ohne Weiteres möglich, weil die gesetzliche Rente zu gering ausfällt. Häufig begeben sich daher Rentner auf die Suche nach einer geringfügigen Beschäftigung, um auf diese Art und Weise ihre schmale Rente aufzubessern. Für eine niedrige Rente kann es vielerlei Gründe geben, doch im Allgemeinen resultiert diese aus zu geringen Einzahlungen. Wohl dem, der rechtzeitig Vorsorge für diesen Fall getroffen hat.
Wer also lediglich Geringverdiener war oder aufgrund einer längerfristigen Arbeitslosigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat besonders niedrige Rentenzahlungen zu erwarten. Eine private Altersvorsorge könnte hierbei zwar helfen, ist aber für die meisten Betroffenen nicht möglich, da ihnen einfach keine Mittel zur Verfügung stehen, um eine private Rentenversicherung abzuschließen. Im Falle eines geringen Einkommens oder einer Arbeitslosigkeit geht es schließlich in erster Linie darum, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Drohende Altersarmut und Grundsicherung
In Anbetracht dessen sehen sich viele Menschen mit einer drohenden Altersarmut konfrontiert und sind mitunter dazu gezwungen, auch als Rentner erwerbstätig zu sein und sich so etwas dazuzuverdienen. In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich, weil körperliche Beschwerden, eine Pflegebedürftigkeit oder andere Dinge dies verhindern. Wenn die Rente zum Überleben nicht ausreicht, bedeutet dies aber keineswegs, dass man zu einem Leben in Armut verdammt ist, schließlich existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein umfassendes Sozialsystem.
So ist unter anderem eine Grundsicherung für Rentner vorgesehen, die den Lebensunterhalt von Senioren sicherstellen soll. Die sogenannte Grundsicherung orientiert sich am juristisch definierten Existenzminimum und stockt die Rente soweit auf, dass betreffende Rentner zumindest finanzielle Mittel in Höhe des gesetzlich festgelegten Existenzminimums zur Verfügung haben. Selbstverständlich ist diese Grundsicherung für Rentner an gewisse Bedingungen geknüpft und setzt grundsätzlich die Vollendung des 65. Lebensjahres voraus. Darüber hinaus haben aber auch Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft erwerbsgemindert sind, die Möglichkeit, Grundsicherung für Rentner in Anspruch zu nehmen.