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Beratung für Härtefallregelung und Prozesskostenhilfe bei Scheidu

Eine Scheidung ist in jeglicher Hinsicht eine enorme Belastung für alle Beteiligten, schließlich bedeutet diese das Scheitern der einst glücklich geschlossenen Ehe. Noch bei der Hochzeit verspricht sich das Paar in der Regel ewige Treue und ist fest davon überzeugt, zusammenzugehören und das restliche Leben gemeinsam zu verbringen. Im Alltag ergeben sich jedoch nicht selten Schwierigkeiten, die dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilen und unweigerlich zur Scheidung führen.

Vor allem in emotionaler Hinsicht ist dies nicht leicht zu verkraften, denn die beiden Ehegatten wollten ihre Zukunft schließlich gemeinsam gestalten und zusammen alt werden. Muss man sich dann eines Tages eingestehen, dass der Traum von einer glücklichen und andauernden Ehe nicht Wirklichkeit wird, ist dies ein harter Schlag. Die gesamte Lebensplanung wird so über den Haufen geworfen. Insbesondere wenn Streitigkeiten und Probleme den ehelichen Alltag bestimmen, gibt es aber keinen anderen Ausweg. Auch Untreue oder Unehrlichkeit sind für viele Menschen triftige Gründe für eine Scheidung.

Härtefallregelung im Scheidungsverfahren

Im Normalfall muss ein scheidungswilliges Ehepaar in der Bundesrepublik Deutschland ein Trennungsjahr im Scheidungsrecht durchlaufen und somit erst einmal mindestens ein Jahr räumlich voneinander getrennt leben, bevor die Scheidung offiziell vollzogen werden kann. Falls ein Ehegatte gegen die Scheidung ist und zu dieser nicht einwilligt, muss das Paar sogar drei Jahre getrennt leben, bevor die Ehe endgültig geschieden werden kann. Wichtig ist auch die Unterhaltspflicht des Ehepartners nach § 1630 BGB zu ordnen und falls Kinder aus der Ehe hervorgingen auch das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Bei Immobilienbesitz könnte auch das Wohnrecht bei einer Scheidung noch von Bedeutung sein.

Mit der Härtefallregelung sieht der deutsche Gesetzgeber aber auch Fälle vor, in denen eine solche Trennungsfrist nicht erfüllt werden muss. Ist es einem Ehegatten nämlich nicht zumutbar, länger verheiratet zu bleiben, weil beispielsweise Gewalt im Spiel ist, greift die juristisch verankerte Härtefallregelung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Ehe in einem konkreten Fall umgehend und ohne Verzögerungen geschieden wird. Bei einer derartigen Härtefallscheidung handelt es sich demnach um eine Scheidung ohne Trennungsfrist, die jedoch nur in Ausnahmefällen Anwendung findet.

Prozesskostenhilfe bei Scheidung

Eine Scheidung bedeutet aber nicht nur eine emotionale Belastung, sondern wirft mitunter auch finanzielle Probleme auf. Ein Scheidungsverfahren verursacht stets gewisse Scheidungskosten nach dem Scheidungsantrag, die sich vor allem Geringverdiener und Erwerbslose oftmals nicht leisten können. Finanzielle Probleme stehen einer Scheidung aber dennoch nicht im Wege, denn im Falle einer Bedürftigkeit haben Bürger hierzulande Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wer also nur über ein geringes Einkommen verfügt oder hoch verschuldet ist, muss keine Gerichtskosten zahlen und wird zudem mitunter von den anfallenden Anwaltskosten befreit. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Honorar des Rechtsanwalts in Raten abzuzahlen.

Professionelle Beratung in Sachen Prozesskostenhilfe und Härtefallregelung

Wer sich scheiden lassen möchte und im Zuge dessen von der Härtefallregelung Gebrauch machen oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss im Vorfeld einige Formalitäten und Voraussetzungen erfüllen. Laien fällt es diesbezüglich oftmals schwer, den Überblick zu bewahren, schließlich ist eine bevorstehende Scheidung ohnehin recht aufreibend. Rechtssuchende Bürger sollten natürlich all ihre Möglichkeiten ausschöpfen und sich aus diesem Grund ausführlich beraten lassen. Rechtsanwälte sind sowohl in Sachen Prozesskostenhilfe, als auch wenn es um Härtefallscheidungen geht, die richtigen Ansprechpartner. Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen aber keineswegs auf eine professionelle Beratung verzichten und können Beratungshilfe erhalten.

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