Wohnrecht bei einer Scheidung

Im Rahmen einer Ehe ist das Paar für gewöhnlich bestrebt, ein gemeinsames Vermögen aufzubauen und so für den Lebensabend vorzusorgen. Die Hochzeit ist häufig der erste Schritt für die Gründung einer eigenen Familie, weshalb viele Ehepaare ein Eigenheim erwerben. Dieses soll dann das Heim der Familie sein und den Ehegatten bis ins hohe Alter als Zuhause dienen. Hierfür sind viele Menschen auch gerne bereit, gewisse Entbehrungen in Kauf zu nehmen und eine entsprechende Baufinanzierung abzuschließen.

Viele Paare leben sich aber im Laufe der Jahre auseinander, sodass die Partnerschaft mitunter zerbricht und die Scheidung bevorsteht. Ist dies der Fall, hat das erhebliche Konsequenzen für beide Partner. Der Traum von einem gemeinsamen Leben bis zum Tod ist schließlich geplatzt, wodurch die gesamte Lebensplanung auf einmal auf den Kopf gestellt wird. Die Familie bricht auseinander und häufig folgen mitunter langjährige Streitigkeiten, die sich sogar zu einer regelrechten Scheidungsschlammschlacht entwickeln können. Was geschieht also mit einem Wohnrecht im Falle der Scheidung?

Immobilien und Wohnrecht im Falle einer Scheidung

Kommt es tatsächlich zu einer Scheidung, gilt es zu klären, wie das gemeinschaftliche Vermögen des Ehepaars aufgeteilt wird. In der Regel haben sich die einstigen Ehegatten die meisten Dinge gemeinsam angeschafft, sodass beide Gatten Eigentümer sind. Für eine solche Auseinandersetzung im Zuge einer Scheidung ist der jeweilige eheliche Güterstand natürlich entscheidend. Während bei einer Gütergemeinschaft beide Partner alle Vermögenswerte jeweils zur Hälfte besitzen, ist dies im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft nur bei den Dingen der Fall, die während der Ehe angeschafft wurden. Das Ehegüterrecht behandelt diese Zusammenhänge ganz ausführlich.

Immobilien sind diesbezüglich oftmals ein Sonderfall, denn nicht selten existiert ein Wohnrecht für einen Partner, sodass der andere Partner das Objekt nicht nach Belieben nutzen kann. Im Falle von Eigentum müssen aber selbstverständlich die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden, wodurch sich die gesamte Angelegenheit als recht komplex erweisen kann. In den meisten Fällen erhält derjenige, der das Kapital für den Kauf der Immobilie aufgebracht hat, das Wohnrecht und ist demnach im Vorteil. Im Zuge dessen muss der Partner, der im Haus oder in der Eigentumswohnung verbleibt, seinen Ex-Partner mitunter auszahlen.

Anders gestaltet sich dies wiederum wenn ein Partner dem anderen Partner zu Unterhalt verpflichtet ist. Nicht selten wird das Wohnrecht in einem solchen Fall anstelle von Unterhaltszahlungen gewährt. Eine solche Vereinbarung wird häufig dann getroffen, wenn der unterhaltsberechtigte Partner mit den Kindern im Haus verbleibt. Auf diese Art und Weise werden diese nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und müssen nicht noch zusätzlich zur Trennung der Eltern einen Umzug verkraften.

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