Der Nießbrauch ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Teil des hiesigen Sachenrechts und in § 1030 ff. BGB und § 1089 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Der Nießbrauch berechtigt einen Menschen, eine fremde Sache oder ein fremdes Recht zu nutzen und...
Vorsorge treffen für den Notfall Mit Hilfe von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können Sie sicherstellen, dass Ihre Belange auch im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Sinne und nach Ihrem Willen geregelt werden. Auch wenn es Ihnen schwerfällt, ist es außerordentlich wichtig,...