Die Gesundheitsvollmacht
Im Rahmen einer Vollmacht erteilt der Verfasser, der sogenannte Vollmachtgeber, einer dritten Person eine Vertretungsmacht, die jedoch nur in besonderen Situationen Anwendung findet. So muss exakt definiert sein, wann eine Vollmacht greift und inwiefern dem Bevollmächtigten eine Vertretungsmacht erteilt wird. Vollmachten können für fast alle Lebenslagen erstellt werden, sodass diese ein adäquates Mittel zur Vorsorge sind.
Bei der sogenannten Gesundheitsvollmacht handelt es sich um eine spezielle Variante der Vollmacht, die sich in erster Linie auf gesundheitliche Aspekte bezieht, wie der Name bereits vermuten lässt. Die Person, die durch eine solche Gesundheitsvollmacht bevollmächtigt wurde, vertritt im Falle eines Falles den Willen des Vollmachtgebers Ärzten und medizinischem Personal gegenüber. So kann die betreffende Person einen Einblick in die Krankenakte verlangen und in Vertretung für den Patienten Entscheidungen treffen.
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Gesundheitsvollmacht – Keine Entmündigung
Viele Menschen nutzen ihre Möglichkeiten nicht aus und nehmen von einer Gesundheitsvollmacht Abstand, da sie befürchten, ihre Entscheidungsfähigkeit einzubüßen. Dem ist aber nicht so, wie sich bei näherer Betrachtung des Themas zeigt. Durch eine Gesundheitsvollmacht wird zwar eine dritte Person mit einer Vertretungsmacht im Zusammenhang mit medizinischen Angelegenheiten ausgestattet, aber dies gilt nicht automatisch ab Erstellung der Vollmacht. Eine Gesundheitsvollmacht ist vielmehr eine Absicherung für den Ernstfall und wird relevant, falls der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist. Erst wenn festgestellt wurde, dass der betroffene Patient seine Entscheidungsfähigkeit eingebüßt hat, darf der Bevollmächtigte seine Aufgaben als Vertreter ausüben.
Inhalt einer Gesundheitsvollmacht
Dem Namen entsprechend befasst sich eine Gesundheitsvollmacht nur mit gesundheitlichen bzw. medizinischen Fragen. So kann der Verfasser hierin seine Wünsche im Bezug auf medizinische Behandlungen definieren, für den Fall, dass er selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, in der jeweiligen Situation individuell zu entscheiden. In welchen Situationen lebensverlängernde Maßnahmen nicht ergriffen werden sollen, welche Behandlungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden sollen und vieles mehr kann Inhalt einer Gesundheitsvollmacht sein.
Eine Gesundheitsvollmacht bietet aber nicht nur dem Betroffenen selbst, sondern auch dessen Angehörigen ein Maximum an Sicherheit. Im Ernstfall müssen diese häufig entscheiden, wie die Behandlung des Betroffenen auszusehen hat, falls dieser keine Angaben machen kann. Existiert eine Gesundheitsvollmacht, ist nicht nur klar, wer solche Entscheidungen treffen darf, denn anhand eines solchen Dokuments ist auch der Wunsch des Vollmachtgebers ersichtlich.