Sterbehilfe
Die Sterbehilfe ist für viele Menschen ein großes Tabuthema, schließlich wird der Tod an sich oftmals tabuisiert. Grundsätzlich dürfte wohl jedem klar sein, dass seine Existenz zeitlich begrenzt ist und das Leben früher oder später endet. Allerdings verdrängt man derartige Gedanken häufig, da der Tod und insbesondere das Sterben angstbesetzte Themen sein können. Vor allem die Ungewissheit bereitet vielen Menschen große Sorgen. Im Leben eines jeden Menschen können sich aber Situationen ergeben, in denen sich dies ändert. Dann kann auch die Sterbehilfe durchaus relevant sein. Wer unheilbar krank ist, will nicht unnötig lange leiden und zieht es daher zuweilen in Erwägung, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, Zunächst sollte man sich jedoch intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und Informationen sammeln. Insbesondere die Rechtslage ist dabei zu beachten, denn obgleich Formen der Sterbehilfe in einigen Ländern durchaus erlaubt sind, ist dies längst nicht in allen Ländern der Fall.
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Definition – Was ist Sterbehilfe?
Wer sich mit dem mehr oder weniger heiklen Thema der Sterbehilfe auseinandersetzt, sollte sich zunächst mit der Definition des Begriffs befassen und bei dieser Gelegenheit in Erfahrung bringen, was Sterbehilfe überhaupt ist. Grundsätzlich kann man darunter sämtliche Maßnahmen verstehen, die als Hilfen im oder zum Sterben dienen. Das Spektrum ist somit breit und reicht von einer Tötung auf Verlangen bis hin zu einer reinen Sterbebegleitung. Bei der Sterbehilfe geht es stets darum, langes Leiden zu verhindern, indem der Sterbeprozess willentlich eingeleitet oder zumindest nicht aktiv verhindert wird. Üblicherweise nehmen Menschen, die sich im Endstadium einer tödlichen Krankheit befinden, Sterbehilfe für sich in Anspruch. Wenn absolut keine Aussicht auf Heilung mehr besteht und das Leiden von Tag zu Tag zunimmt, verliert der Tod oftmals seinen Schrecken und erscheint vielmehr als Erlösung.
Wie funktioniert Sterbehilfe?
Wer sich zum ersten Mal mit der Sterbehilfe auseinandersetzt, fragt sich unweigerlich, wie diese funktioniert. Der Ablauf wirft zuweilen Fragen auf und sorgt für Verunsicherung. All diejenigen, die als Kranke oder Angehörige mit der Sterbehilfe in Berührung kommen und sich im Vorfeld über deren Hergang informieren möchten, sollten wissen, dass unterschiedlichste Methoden in diesem Bereich Anwendung finden. Eine allgemeingültige Antwort darauf, wie Sterbehilfe funktioniert, kann es dementsprechend nicht geben. Immer wieder kommt es vor, dass Kranke Angehörige um Sterbehilfe bitten. In anderen Fällen wenden sich Betroffene an entsprechende Organisationen, die auf diesem Gebiet professionell aktiv sind. Weiterhin ist es gar nicht so selten, dass der behandelnde Arzt und/oder Pflegekräfte entsprechende Unterstützung leisten, um dem Leiden des Patienten ein Ende zu bereiten. Wie die Sterbehilfe abläuft, ist somit sehr unterschiedlich.
Formen der Sterbehilfe?
Grundsätzlich unterscheidet man verschiedene Formen der Sterbehilfe. Wer sich eingehend mit dem Thema befasst, stößt unweigerlich auf die diversen Arten. Im Allgemeinen eint sie jedoch die Tatsache, dass sie vom Wunsch des Betroffenen getragen sind, zu sterben. Dieser will nicht darauf warten, dass der Tod natürlicherweise eintritt, sondern entsprechende Maßnahmen selbst in die Wege leiten. Eine Lebensmüdigkeit ist hier nicht der Motor, sondern die Gewissheit, dass man unheilbar erkrankt ist und das Ende ohnehin nahe ist. Wer dann langes Leiden verhindern und dem Ganzen gewissermaßen zuvorkommen will, entscheidet sich zuweilen für die Sterbehilfe.
Aktive Sterbehilfe
Wenn es um den Begriff Sterbehilfe geht, denken die meisten Menschen zunächst an die aktive Sterbehilfe. Dabei handelt es sich faktisch gesehen um die Tötung eines Menschen, schließlich versteht man darunter die aktive Herbeiführung des Todes. Derjenige, der die Sterbehilfe leistet, sorgt durch sein Handeln dafür, dass der Tod bei dem Betroffenen eintritt. In den meisten Fällen geschieht dies durch die überdosierte Verabreichung eines Beruhigungs- oder Schmerzmittels. Kennzeichnend ist dabei, dass die Sterbehilfe auf dem Wunsch des Sterbenden basiert.
Passive Sterbehilfe
Dem steht die passive Sterbehilfe entgegen, die kein aktives Handeln einer anderen Person erfordert. Vielmehr das Gegenteil ist der Fall, denn diese zeichnet sich durch den bewussten Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen aus. Der medizinische Fortschritt hat im Laufe der vergangenen Zeit einige Maßnahmen und Methoden hervorgebracht, die mitunter keine Heilung versprechen, aber den Tod immerhin hinauszögern können. Zu nennen sind hier unter anderem die künstliche Ernährung und die künstliche Beatmung. Im Falle einer passiven Sterbehilfe wird auf derartige Maßnahmen verzichtet, was jedoch keineswegs bedeutet, dass jegliche medizinische Behandlung eingestellt wird. Dies ist nicht der Fall, denn es wird lediglich auf lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Auf diese Art und Weise wird der Sterbeprozess nicht künstlich verzögert, um ein wenig mehr Zeit zu gewinnen.
Aktive indirekte Sterbehilfe
Von der aktiven sowie passiven Sterbehilfe ist zudem die aktive indirekte Sterbehilfe abzugrenzen. Im Zuge dessen erfolgt eine medizinische Behandlung, die eine Lebensverkürzung in Kauf nimmt und in erster Linie Leiden verhindern soll. So steht hierbei die Schmerzlinderung ganz klar im Vordergrund. Insbesondere im Endstadium tödlicher Erkrankungen verschieben sich die Prioritäten, wie in der modernen Palliativmedizin immer wieder deutlich wird. Zusammengefasst lässt sich somit sagen, dass die indirekte Sterbehilfe auf eine Verbesserung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase abzielt und zu diesem Zweck durchaus auch eine Lebensverkürzung in Kauf nimmt. Die Möglichkeit eines schmerzfreien Sterbens wird so über eine Lebensverlängerung gestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass auch Medikamente verabreicht werden, die zwar effektiv gegen Schmerzen wirken, aber gleichzeitig mit schweren Nebenwirkungen einhergehen können, die zuweilen lebensverkürzend sein können. Kann so aber eine höhere Lebensqualität erreicht werden, wird dies billigend in Kauf genommen.
Assistierter Suizid
Eine weitere Form der Sterbehilfe ist der sogenannte assistierte Suizid, der auch als Beihilfe zur Selbsttötung bezeichnet wird. Die Hilfe der Person besteht dabei darin, das Mittel zur Selbsttötung zu beschaffen. Die eigentliche Selbsttötung wird dahingegen vom Betroffenen selbst durchgeführt, andernfalls könnte auch keine Rede von einer Selbsttötung beziehungsweise einem Suizid sein.
Sterbebegleitung
Wenn es um die Formen der Sterbehilfe geht, ist mitunter auch von der Sterbebegleitung die Rede. Dabei geht es jedoch nicht darum, jemanden auf Verlangen zu töten, beim Suizid zu unterstützen oder den Tod durch den Verzicht auf lebenserhaltende und/oder -verlängernde Maßnahmen aktiv herbeizuführen. In der Sterbebegleitung geht es vielmehr darum, tödlich erkrankten und sterbenden Menschen beizustehen. Insbesondere in Angesicht des nahenden Todes brauchen die Betroffenen Zuwendung, Trost und Unterstützung, die von Ärzten, Pflegekräften, Hospizbegleitern, Seelsorgern und auch Angehörigen geleistet wird. Um eine Form der Sterbehilfe im klassischen Sinne handelt es sich bei der Sterbebegleitung allerdings nicht.
Sterbehilfe – Pro und Contra
Die Sterbehilfe erweist sich immer wieder aufs Neue als brisantes Thema, das für Diskussionsstoff sorgt. Im medizinischen Umfeld, privat und auch auf politischer Ebene wird die Sterbehilfe regelmäßig diskutiert. Während die einen jegliche Form der Sterbehilfe strikt ablehnen, befürworten andere derartige Maßnahmen. Eine klassische Pro- und Contra-Liste kann man hier kaum machen, schließlich kann man das Sterben und den Tod nicht rein rational angehen. Immer spielen Emotionen und Moralvorstellungen eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang muss man auch zwischen den einzelnen Formen der Sterbehilfe differenzieren.
Was spricht für Sterbehilfe?
Grundsätzlich führen Befürworter der Sterbehilfe vor allem an, dass auf diese Art und Weise Leid vermieden werde. Insbesondere Menschen, die sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befinden und zum Teil starken Schmerzen ausgesetzt sind, können so selbstbestimmt und sanft sterben. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, die die moderne Medizin heute bietet, ließe sich die Sterbehilfe zudem schnell und sicher durchführen. So könnten todkranke Menschen selbstbestimmt und würdevoll sterben.
Contra-Argumente gegen die Sterbehilfe
Es sprechen durchaus einige Punkte für die Sterbehilfe, wobei auch diverse Contra-Argumente von Gegnern angeführt werden. So wird oftmals kritisiert, dass durch die Möglichkeit einer Sterbehilfe, ein Sterbewunsch gefördert werden könne. Mitunter könnte auch so etwas wie ein moralischer Zwang entstehen, wenn der Betroffene das Gefühl hat, seinen Angehörigen oder der immer stärker auf Leistung getrimmten Gesellschaft zur Last zu fallen, indem er die Sterbehilfe nicht in Anspruch nehme. Weiterhin dürfe man nicht vergessen, dass das Sterben ein natürlicher Prozess sei und jeder Krankheitsverlauf individuell ist. Dementsprechend lässt sich keine absolut sichere Diagnose bezüglich der Lebenserwartung stellen. Vor allem in Anbetracht der Möglichkeiten der Palliativmedizin sei es auch ohne Sterbehilfe möglich, ein würdevolles und weitestgehend schmerzfreies Sterben zu ermöglichen.
Die zuweilen schwierige Rechtslage und die Gewissenskonflikte, die sich für die Ärzte, Pfleger und Angehörigen durch die Sterbehilfe ergeben könnten, sprechen ebenfalls gegen solche Maßnahmen.
Was sagt die Kirche zur Sterbehilfe?
In die Diskussion rund um die Sterbehilfe mischt sich immer wieder auch die Kirche ein. Für viele Menschen ist es wichtig, zu wissen, was die Kirche zur Sterbehilfe sagt und wie sie zu dieser steht. Insbesondere in der letzten Lebensphase gewinnt die Religion oftmals an Bedeutung, so dass die Haltung der Kirche durchaus von Belang ist. Darüber hinaus ist diese ohnehin eine wichtige Instanz in Sachen Moral und Ethik. Gläubige Menschen versuchen so zu ergründen, wie die Kirche, der sie angehören, zur Sterbehilfe steht. Eine strenge Auslegung der Zehn Gebote in der Bibel sorgt für eine strikte Ablehnung der aktiven Sterbehilfe, schließlich heißt es im fünften Gebot „Du sollst nicht töten.“ Die christlichen Kirchen berufen sich jedoch nicht vorrangig auf das biblische Tötungsverbot, sondern kritisieren vor allem die Folgen einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.
Anders als die aktive Sterbehilfe kann die passive Sterbehilfe von der Kirche zuweilen durchaus akzeptiert werden. Die christlichen Kirchen sehen keine Pflicht zur Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen um jeden Preis und stärken vielmehr den Patientenwillen. So gibt es sogar die „Christliche Patientenverfügung“, um für solche Fälle vorzusorgen. Während die aktive Sterbehilfe als Tötung eines Menschen nicht mit der christlichen Ethik vereinbar ist, kann eine passive Sterbehilfe aus Sicht der Kirche durchaus vertretbar sein. Eine kritische Grundhaltung der Kirchen ist aber dennoch gegeben, denn das Leben ist ein Geschenk Gottes, das der Mensch nicht beenden soll.
Sterbehilfe und Ethik
Unabhängig davon, ob man sich an der Haltung der Kirche orientiert oder sich lediglich der eigenen Moral verpflichtet fühlt, wirft die Sterbehilfe immer wieder ethische Fragen auf. So stellt sich die Frage, ob der Menschen über Leben und Tod entscheiden darf und wann der richtige Zeitpunkt gegebenenfalls gekommen ist. Zudem muss man bedenken, dass eine Legalisierung der Sterbehilfe weitreichende Konsequenzen hätte und beispielsweise Schwerstkranke unter Druck setzen könnte. Es ist durchaus denkbar, dass sich diese nur noch als Last empfinden und sich moralisch gewissermaßen dazu verpflichtet fühlen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Angehörigen sowie der gesamten Gesellschaft nicht länger zur Last zu fallen. Ethisch müssen folglich viele Punkte berücksichtigt werden, weshalb die Sterbehilfe nach wie vor ein brisantes Thema ist.
Eine wichtige Institution, die die Sterbehilfe im Kontext der Ethik betrachtet, ist in der Bundesrepublik Deutschland der deutsche Ethikrat. Dieser warnt davor, den assistierten Suizid alltäglich werden zu lassen. Weiterhin spricht sich der Ethikrat deutlich gegen die ärztliche Beihilfe aus, denn durch ebendiese könnten Patienten nicht mehr vollends sicher sein, dass die Lebensorientierung die zentrale Motivation der Arbeit eines Arztes sei.
Trotz der klaren Haltung des deutschen Ethikrats kann man nicht verallgemeinernd sagen, dass Sterbehilfe unethisch sei. Vielmehr muss jeder Mensch seine eigene Haltung hinterfragen und für sich selbst erörtern, ob und inwiefern er eine Sterbehilfe moralisch vertreten kann.
Die rechtliche Situation der Sterbehilfe in Europa – Was ist erlaubt, was verboten?
Ethische Gesichtspunkte sind ohne Frage wichtige Aspekte bei der Einordnung der Sterbehilfe. Gleichzeitig darf man die geltenden Gesetze nicht vergessen und sollte sich bewusst machen, dass allein in Europa zahlreiche unterschiedliche Haltungen zur Sterbehilfe existieren. Während diese in einigen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein kann, steht sie in anderen Ländern unter Strafe. Wer sich mit der Sterbehilfe auseinandersetzt, fragt sich so unweigerlich, was erlaubt und was verboten ist.
Sterbehilfe in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten und gilt rechtlich entweder als Totschlag (§ 212 StGB) oder Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB). Sofern der Patient ausdrücklich erklärt, dass er keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht oder dies vorab in einer Patientenverfügung festgehalten hat, ist die passive Sterbehilfe in Deutschland nicht strafbar. Dies gilt ebenfalls für den assistierten Suizid, wenn der Betroffene die todbringende Handlung selbst durchführt. In schwierigen Situationen nimmt die deutsche Rechtsprechung aber zuweilen Abstand von dieser Straflosigkeit. Seit Dezember 2015 stellt der deutsche Gesetzgeber die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung jedoch ebenfalls unter Strafe. Die juristische Lage erweist sich in Deutschland somit immer wieder als undurchsichtig und schwierig.
Sterbehilfe in anderen Ländern Europas
Im europäischen Ausland wird das Thema Sterbehilfe dahingegen zum Teil vollkommen anders gehandhabt. Beispielsweise in der Schweiz ist die Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, es sei denn, es liegen egoistische Motive vor. Im Gegensatz dazu stellt die österreichische Rechtsprechung die Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe und sieht dafür eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Die Niederlande erweisen sich hier als etwas liberaler, denn obgleich auch hier die vorsätzliche Hilfe zum Suizid verboten ist, bleibt sie straflos, wenn sie gemeldet und unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflichten von einem Arzt durchgeführt wurde.