Quotenvermächtnis
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer einzelnen Person einen gewissen Vermögensvorteil verschaffen, ohne dass diese zum Erben wird. In den §§ 2.147 ff. und 1.939 BGB befinden sich die entsprechende Gesetzesgrundlagen, die für derartige Zuwendungen aus dem Nachlass gelten. Im Rahmen eines Vermächtnisses kann der Erblasser einem Hinterbliebenen einen Vorteil verschaffen, indem er ihn gesondert berücksichtigt und diesen beispielsweise mit Wohnrechten, Sachwerten oder auch Geld bedenkt. Durch das Vermächtnis wird verhindert, dass die jeweiligen Güter in die Erbmasse fließen, sodass der Bedachte diese nicht teilen muss.
Quotenvermächtnis – Festlegung der Erbquote
Das Quotenvermächtnis stellt eine Sonderform des herkömmlichen Vermächtnisses dar. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Geldvermächtnis, bei dem der Erblasser keine fixe Summe als Vermächtnis bestimmt hat. Stattdessen ist hierin eine Quote definiert, die den Anteil beschreibt, den der Vermächtnisnehmer vom Nachlass erhalten soll. Somit steht die exakte Summe des Vermächtnisses in direktem Zusammenhang mit der Höhe des Nachlasses und bildet einen gewissen Bruchteil hiervon, der auch als Nachlassquote bezeichnet wird.
In der juristischen Fachsprache spricht man bei einem solchen Quotenvermächtnis auch von einer Teilungsvorschrift, schließlich hat der verstorbene Erblasser noch zu Lebzeiten festgelegt, dass der Nachlass zwischen den Erben und dem Vermächtnisnehmer aufgeteilt werden soll. Im Gegensatz zu einem normalen Vermächtnis hat der Erblasser in einem Quotenvermächtnis nicht konkret angeführt, was der Bedachte aus dem Nachlass erhalten soll, sondern lediglich angegeben, in welcher Höhe dieser finanziell am Erbe beteiligt werden soll.
Der wesentliche Vorteil eines Quotenvermächtnisses besteht darin, dass wirtschaftliche Entwicklungen, wie zum Beispiel eine massive Inflation, für den Vermächtnisnehmer ohne größere Auswirkungen bleiben, da dieser unabhängig vom aktuellen Geldwert stets den schriftlich definierten Anteil vom Nachlass erhält. Erblasser, die sichergehen wollen, dass der Vermächtnisnehmer fair am Nachlass beteiligt wird, gehen mit einem Quotenvermächtnis demnach kein Risiko ein.