Betreuungsunterhalt

Das Unterhaltsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gesetzgebung und erlaubt Bedürftigen, von ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen eine Unterstützung in Form von Unterhalt einzufordern, da sie ansonsten nicht dazu in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch widmet sich ausführlich dieser Thematik und schafft somit die juristische Basis in Sachen Unterhaltsrecht. Den meisten Menschen ist in diesem Zusammenhang vor allem der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle geläufig, wobei auch andere Varianten des Unterhalts existieren und vom deutschen Gesetzgeber vorgesehen sind. Hierzu gehört unter anderem auch der sogenannte Betreuungsunterhalt.

Insbesondere juristische Laien bringen mit etwaigen Unterhaltsansprüchen den sogenannten Kindesunterhalt in Verbindung, obgleich im Bürgerlichen Gesetzbuch auch andere Arten des Unterhalts Berücksichtigung finden. So ist beispielsweise der Betreuungsunterhalt nicht für den unterhaltsbedürftigen Nachwuchs vorgesehen, sondern steht dem Elternteil zu, der die Erziehung des Kindes übernimmt.

Betreuungsunterhalt für den Ex-Partner

Im Idealfall leben die Eltern eines Kindes harmonisch zusammen, so dass dieses in traditionellen Familienstrukturen aufwachsen kann. Oftmals ist dies aufgrund unüberbrückbarer Differenzen der beiden Elternteile aber nicht möglich und eine Trennung wird somit unausweichlich. In einem solchen Fall zerbricht für das Kind zunächst eine Welt, denn die beiden Elternteile sind wohl die wichtigsten Menschen im Leben eines Kindes und dessen zentrale Bezugspersonen. Kommt es dann zur Trennung, so dass ein Elternteil aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, bedeutet dies einen großen Verlust, mit dem der Nachwuchs erst einmal zurechtkommen muss.

Darüber hinaus spielen im Zuge dessen aber auch finanzielle und juristische Aspekte eine nicht unwesentliche Rolle. Vor allem der alleinerziehende Elternteil muss mit teilweise deutlich weniger Geld auskommen, wenn der Ex-Partner beispielsweise der Hauptverdiener der Familie war. Gleichzeitig ist es dem betreffenden Elternteil aber mitunter nicht möglich, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, da er seine Zeit für die Erziehung und Betreuung des Kindes benötigt. Dieser Nachteil soll durch den Betreuungsunterhalt ausgeglichen werden.

Juristische Grundlagen für den Betreuungsunterhalt

Betreut ein Elternteil das Kind alleine, hat dieser unter gewissen Voraussetzungen einen juristischen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser besteht jedoch nur für den Fall, dass es dem alleinerziehenden Elternteil nicht möglich ist, die Erziehung und Betreuung des betreffenden Kindes mit einer Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Der deutsche Gesetzgeber geht im Allgemeinen davon aus, dass dem alleinerziehenden Elternteil zumindest in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Darüber hinaus kann der Anspruch auf Betreuungsunterhalt auch durchaus länger dauern, wenn keine adäquaten Betreuungsmöglichkeiten bestehen oder die Belange des Kindes eine intensive Betreuung durch den betreffenden Elternteil erfordern. All dies ist in der Bundesrepublik Deutschland in § 1570 BGB juristisch verankert.

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