Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke
Kosten, die mit einer medizinisch notwendigen Behandlung im Zusammenhang stehen, werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen, sodass man beim Arztbesuch nicht die daraus resultierenden Kosten fürchten muss. Eine ärztliche Untersuchung oder medizinische Behandlung geht demnach mit keiner hohen Rechnung für die Patienten einher, schließlich ist eine adäquate Krankenversicherung für alle Bundesbürger verpflichtend. Auf diese Art und Weise sorgt der Gesetzgeber dafür, dass jedermann Krankenversicherungsschutz genießt und eine angemessene medizinische Versorgung erhält, ohne hierfür selbst aufkommen zu müssen. Hierzu wurde die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingeführt.
Zu einigen Gelegenheiten werden Patienten aber trotz bestehender Krankenversicherung noch zusätzlich zur Kasse gebeten und müssen Zuzahlungen leisten. Die Praxisgebühr ist hierfür ein gutes Beispiel, aber keineswegs eine Ausnahme, denn für Medikamente ist beispielsweise ebenfalls eine Zuzahlung fällig. Für die meisten Menschen halten sich diese zusätzlichen Kosten noch im Rahmen und sind somit keine große finanzielle Belastung. Bei chronisch Kranken sieht dies jedoch vollkommen anders aus, da diese regelmäßig Arztbesuche absolvieren müssen und zudem auch Medikamente benötigen, um trotz Krankheit eine höchstmögliche Lebensqualität zu erhalten.
Zuzahlungsbefreiungen für chronisch Kranke
Wer täglich auf Medikamente angewiesen ist, mitunter spezielle Therapien benötigt und auch ansonsten häufiger medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen muss, muss teilweise recht tief in die Tasche greifen, um die erforderlichen Zuzahlungen leisten zu können. So kommen bei chronisch kranken Menschen recht schnell hohe Summen zusammen, die zu einer großen finanziellen Belastung werden können.
Entsprechende Sonderregelungen sorgen jedoch dafür, dass die eigene Gesundheit keine Frage des Geldes ist, denn chronisch Kranke können häufig eine Zuzahlungsbefreiung erreichen. Der deutsche Gesetzgeber sieht hier eine Belastungsgrenze in Höhe von 1 Prozent vor. In der Praxis bedeutet dies, dass chronisch Kranke eine Zuzahlungsbefreiung erwirken können, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer Bruttojahreseinnahmen übersteigen.
Patienten, die von dieser Sonderregelung Gebrauch machen möchten und eine Zuzahlungsbefreiung erwirken wollen, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die chronische Erkrankung seit mindestens einem Jahr bestehen und eine ärztliche Dauerbehandlung erfordern. Zudem muss die Krankheit mit einer Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen II oder III, einer mindestens 60-prozentigen Behinderung oder einer lebensbedrohlichen Verschlimmerung bei Nicht-Behandlung einhergehen.
Wer glaubt, diese Voraussetzungen zu erfüllen und aus diesem Grund eine Zuzahlungsbefreiung erwirken zu können, muss sich mit diesem Anliegen an seine Krankenversicherung wenden. Chronisch Kranke finden in den Geschäftsstellen ihres Versicherers kompetente Ansprechpartner vor, die ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen und zudem vielleicht noch den einen oder anderen Tipp parat haben. Immer häufiger sind entsprechende Formulare aber auch online verfügbar, sodass Patienten ihre Zuzahlungsbefreiung bequem über das Internet beantragen können.
Entsprechende weitere Informationen zum Thema Zuzahlungsbefreiungen finden Sie hier: beim Bundesministerium für Gesundheit