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Rechtsmittel zur Durchsetzung von Pflegeleistungen

Wer durch eine Erkrankung, nach einem Unfall oder einfach in Folge eines altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen, und im Zuge dessen pflegebedürftig wird, muss erst einmal eine Begutachtung über sich ergehen lassen. Im Auftrag der Pflegeversicherung stellt der Medizinische Dienst, für die Pflege zu Hause oder durch Profis, der Krankenversicherung den jeweiligen Pflegeaufwand fest und definiert gleichzeitig die Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft wird. Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen dann auf Basis der jeweiligen Pflegestufe. Ob die Leistungen als Pflegegeld oder Kostenübernahme für Pflegedienstleistungen erfolgen, hängt zudem auch davon ab, ob der Pflegebedürftige von einem Angehörigen ehrenamtlich gepflegt wird oder die Hilfe eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch nimmt.

Die Festlegung der Pflegestufe basiert auf äußerst strengen Richtlinien, die fest verankert und absolut verbindlich sind. Die Regelen sind festgelegt für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB, also dem Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland.Im Zuge dessen werden für die Verrichtungen der Grundpflege Zeitfenster vorgegeben. In der Praxis erweisen sich diese Zeitkorridore nicht selten als zu knapp, da die Pflege des Betroffenen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Nichtsdestotrotz werden diese Zeitkorridore für die Ermittlung des Zeitbedarfs in der Pflege herangezogen, weshalb hier leicht eine Diskrepanz entsteht.

Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erhält man einen schriftlichen Bescheid bezüglich der Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegeversicherung. Betroffene müssen sich natürlich nicht in ihr Schicksal fügen und die Entscheidung der Pflegekasse hinnehmen, wenn sie diese für falsch halten. Mit §§ 78 ff. Sozialgerichtsgesetz wird Versicherten die Möglichkeit gegeben, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, das Pflegegutachten des MDK anzufordern, schließlich geht aus diesem die exakte Beurteilung des Pflegeaufwands hervor.

Ein solcher Widerspruch muss innerhalb eines Monats zur Niederschrift oder schriftlich erfolgen und ist die juristische Basis für eine etwaige Klage. Grund für einen Widerspruch bzw. eine Klage kann beispielsweise sein, dass die festgelegte Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht.

Die verfügbaren Rechtsmittel können der Durchsetzung von Pflegeleistungen dienen, aber durchaus auch zu Verschlechterungen führen. Aus diesem Grund sollten Betroffene diesen Schritt im Vorfeld gut überdenken und nicht vorschnell Rechtsmittel einlegen.

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