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Ministerium will Ombudsmann für Pflegefälle berufen

Wenn es um die Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen geht, existiert oftmals ein enormes Konfliktpotential. Für den Betroffenen selbst bedeutet eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eine große Umstellung, schließlich ist man hierdurch im Alltag ständig auf Hilfe in Form von Betreuung und Pflege angewiesen und muss im Zuge dessen einen Teil seiner Selbständigkeit wohl oder übel aufgeben. Aber auch für die Pflegenden erweist sich dies als überaus belastend. Während pflegende Angehörige die Pflegebedürftigkeit eines nahen Verwandten häufig als Überforderung und emotionale Herausforderung empfinden, stehen professionelle Pflegekräfte für gewöhnlich unter einem extremen Zeitdruck und haben zudem ausschließlich mit schwerkranken Menschen zu tun.

Jeder Pflegefall geht also mit weitreichenden Konsequenzen für das gesamte Umfeld einher und bedeutet keineswegs nur für den Betroffenen selbst eine enorme Belastung. So leiden auch die nächsten Angehörigen mitunter massiv unter der Situation, selbst wenn die Pflege von entsprechend qualifizierten Fachkräften übernommen wird. Wenn beispielsweise die Kinder die Pflege der Eltern übernehmen, ist die Belastung natürlich ungleich höher. Unabhängig davon, auf welche Art und Weise die Betreuung und Versorgung von Pflegefällen sichergestellt wird, gehen die Pflegepersonen oftmals an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen.

Ombudsmann für weniger Bürokratie in der Pflege

Abgesehen von den großen Herausforderungen, die Pflegefälle mit sich bringen, gehen diese auch stets mit viel Bürokratie einher. Zunächst einmal muss die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen festgestellt werden und entsprechende Anträge bei der Pflegekasse eingereicht werden, damit die erforderliche Pflege beginnen kann. Darüber hinaus existieren noch zahlreiche Schwierigkeiten und Hürden in der tagtäglichen Praxis der Pflege, sodass sich die Gesetzgebung oftmals als realitätsfern erweist.

Unter dem noch kürzlich amtierenden Bundesgesundheitsminister Philip Rösler hat sich das zuständige Bundesgesundheitsministerium mit den Interessenvertretern darauf geeinigt, einen Ombudsmann für Pflegefälle zu berufen. Dies soll im Zuge der Pflegereform geschehen und mit einem erheblichen Abbau von Bürokratie in Sachen Pflege einhergehen. Rösler merkte bei dem Treffen, das im Rahmen des Pflegedialogs stattfand, an, dass ein Pflegeombudsmann die Pflege nachhaltig verbessern könne. So sollen Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Angehörige auf diese Weise einen kompetenten Ansprechpartner erhalten und mit ihren Fragen nicht allein gelassen werden. In Anbetracht der gegenwärtigen Zustände in der Pflege ist eine Reform dringend erforderlich, schließlich wird der Pflegebedarf in den kommenden Jahren durch den demografischen Wandel weiter zunehmen. Ursprünglich sollte die betreffende Pflegereform dann zum 01. Januar 2012 in Kraft treten, doch Medienberichten zufolge ist hiermit frühestens im Sommer des Jahres 2012 zu rechnen. Folglich wird es auch noch dementsprechend lange dauern bis das Ministerium einen Ombudsmann für Pflegefälle tatsächlich auch beruft.

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