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Ausbildung zum Altenpfleger erfolgreich bestehen

In Anbetracht des demografischen Wandels in Deutschland und dem damit verbundenen Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung erweist sich der Beruf des Altenpflegers oder Altenpflegerin als äußerst zukunftsorientiert und dürfte in den kommenden Jahren beständig an Bedeutung gewinnen. Während der Anteil alter Menschen immer weiter steigt, wird die Pflege oftmals nicht mehr von der Familie übernommen, wie dies noch vor einigen Jahren üblich war, sodass entsprechende Fachkräfte erforderlich sind. Altenpfleger werden demnach gleichermaßen in der ambulanten Pflege und stationären Pflegeeinrichtungen gebraucht.

Der Beruf des Altenpflegers birgt demnach ein enormes Potential und ist zudem äußerst gefragt. Alte Menschen müssen immer häufiger professionell gepflegt und betreut werden und bedürfen somit einer adäquaten Altenpflege. Angehörige können oder wollen dies oft nicht leisten, weshalb eine steigende Nachfrage nach ausgebildeten Altenpflegern existiert.

Aufgaben im Beruf Altenpfleger

Altenpfleger sind für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patienten verantwortlich, obgleich sie natürlich keine Ärzte sind, und haben aus diesem Grund eine große Verantwortung. Sie arbeiten mit alten Menschen was zudem eine gewisse Sensibilität voraussetzt. Als Pflegefachkraft benötigt man daher eine fundierte Ausbildung, um den hohen Anforderungen des beruflichen Alltags gerecht werden zu können. Pflegekräfte benötigen sowohl fachliche (verhindern des Dekubitus) als auch menschliche Qualitäten. Sie sind nahe am Pflegebedürftigen und wachen über das Wohlbefinden der ihnen anvertrauten Menschen.

Ausbildung Altenpflegerin und Altenpfleger

Wer älteren Menschen bei der Gestaltung ihres Alltags helfen will und eine angemessene Betreuung, sowie Pflege sicherstellen möchte, muss demnach zunächst einmal eine Ausbildung zum Altenpfleger absolvieren. Die juristische Basis für die Altenpflegeausbildung findet sich in der Bundesrepublik Deutschland im Altenpflegegesetz, das sich ausschließlich mit den Ausbildungsrichtlinien für angehende Altenpfleger befasst.

Im Rahmen der Ausbildung zum Altenpfleger werden verschiedenste Aspekte berücksichtigt, so dass Absolventen einer solchen Ausbildung bestens auf den Berufsalltag in der Altenpflege vorbereitet sind. So muss ein Altenpfleger unter anderem über gerontopsychologische und sozialpflegerische Kenntnisse verfügen, sowie gleichzeitig Aufgaben der Krankenpflege übernehmen können. Zudem können auch die Betreuung und Unterhaltung älterer Menschen in den Aufgabenbereich von Altenpflegern fallen. Der Beruf des Altenpflegers ist also nicht nur von großer Bedeutung für die Gesellschaft, sondern zeichnet sich außerdem durch eine enorme Vielseitigkeit aus.

Im Zuge der dreijährigen Ausbildung zum Altenpfleger werden die unterschiedlichsten Kenntnisse vermittelt, wodurch die Auszubildenden ein enormes Pensum zu erfüllen haben. Neben mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung gehören zudem auch mindestens 2.100 Stunden Theorie-Unterricht zur Ausbildung und stellen sicher, dass angehende Altenpfleger in Theorie und Praxis bestens ausgebildet sind.

Abschlussprüfung für Altenpflegerin und Altenpfleger

Um als Altenpfleger in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss man nicht nur eine entsprechende Ausbildung absolviert, sondern außerdem auch die Abschlussprüfung erfolgreich hinter sich gebracht haben. Die Abschlussprüfung für Altenpfleger setzt sich aus insgesamt drei Teilen zusammen. So müssen Auszubildende eine mündliche Prüfung, sowie eine praktische Prüfung absolvieren. Darüber hinaus werden die erworbenen Kenntnisse im Rahmen einer schriftlichen Prüfung abgefragt, die drei Tage dauert und aus drei einzelnen Arbeiten besteht.

Wer die Ausbildung zum Altenpfleger erfolgreich bestehen will, muss in jedem einzelnen Prüfungsteil mindestens die Note ausreichend erreichen. Ist dies der Fall, erhält der Auszubildende das in AltPflAPrV bundeseinheitlich geregelte Prüfungszeugnis und darf sich fortan Altenpfleger nennen. Die Abschlussnote setzt sich aber nicht ausschließlich aus den Prüfungsleistungen zusammen, sondern ergibt sich zu 25 Prozent aus den Vornoten.

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