Gesetzliche Vertretung

Im Zuge des Erwachsenwerdens wird man üblicherweise selbständig, nabelt sich ab und lernt, auf eigenen Füßen zu stehen. Die Eigenständigkeit und die Fähigkeit, unabhängig Entscheidungen zu treffen, haben für die meisten Menschen einen enorm hohen Stellenwert und sind die Grundlage für eine freie Gestaltung des eigenen Lebens. Durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder einfach den Alterungsprozess kommt es jedoch oftmals dazu, dass man diese Freiheit mit fortschreitendem Alter zumindest zu einem gewissen Maß aufgeben muss. 

Speziell wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt und man so zum Pflegefall wird, muss man mit teilweise erheblichen Einschränkungen zurechtkommen und versuchen, zu akzeptieren, dass man nun auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist. So schrecklich diese Vorstellung auch ist, sollte man hierfür gewappnet sein und im Idealfall frühzeitig angemessen vorsorgen. Abgesehen davon, dass man sich mit diesem Thema auseinandersetzen sollte empfiehlt es sich außerdem, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Gesetzliche Vertretung für Pflegende

Pflegebedürftige, die nicht nur physisch, sondern auch psychisch mit gewissen Einschränkungen leben müssen, erhalten oftmals einen gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt. Hat man im Voraus niemanden bestimmt, so wird eine gerichtlich bestellte gesetzliche Betreuung angeordnet. Mithilfe der gesetzlichen Vertretung will der deutsche Gesetzgeber sicherstellen, dass die Interessen des Pflegebedürftigen gewahrt bleiben, auch wenn sich dieser nicht selbst aktiv dafür einsetzen kann.

Natürlich hofft man stets, dass der Fall der Fälle niemals eintritt und man bis zu seinem Lebensende einigermaßen fit und agil bleibt. Für viele Menschen geht dieser Wunsch aber nicht in Erfüllung, weshalb man für den Fall der Pflege vorsorgen sollte. Eine adäquate Vorsorge besteht jedoch nicht nur aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und gegebenenfalls einem Gespräch mit den Angehörigen, sondern sollte unbedingt auch juristisch abgesichert werden.

Zu diesem Zweck könnten Sie die Patientenverfügung Muster ansehen oder es eignet sich auch die Betreuungsvollmacht besonders gut. Für den Fall, dass man eines Tages pflegebedürftig wird oder schwer erkrankt und im Zuge dessen nicht mehr entscheidungsfähig ist, kann man auf diese Art und Weise dafür sorgen, dass alles geregelt ist und eine Vertrauensperson über alle notwendigen Befugnisse verfügt. Dies gibt dem Betroffenen ein Höchstmaß an Sicherheit, schließlich weiß er, dass sich im Ernstfall ein ihm bestens vertrauter Mensch um alles kümmert und er in besten Händen ist.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung setzt sich mit dem Krankheitsfall auseinander und beinhaltet Informationen darüber, welche Behandlungen der Betroffene im Ernstfall akzeptiert und welche er ablehnt. Für den Fall, dass man seinen eigenen Wunsch nicht mehr äußern kann, weil man beispielsweise im Koma liegt kann ein Patiententestament also von immenser Wichtigkeit sein. Der Patient kann sein Selbstbestimmungsrecht somit in gewisser Weise bereits im Vorfeld ausüben und die Entscheidungsbefugnis gegebenenfalls auf eine dritte Person seiner Wahl übertragen.

Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Patientenverfügung konzentriert sich die Betreuungsverfügung nicht auf medizinische Aspekte. Stattdessen geht es in einer solchen Verfügung in erster Linie darum für den Fall vorzusorgen, das man aufgrund einer Pflegebedürftigkeit, Erkrankung oder nach einem Unfall den Alltag nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb Unterstützung benötigt. In derartigen Situationen sieht der deutsche Gesetzgeber eine gesetzliche Vertretung vor, die durch einen vom Gericht bestellten Betreuer gewährleistet wird. Im Rahmen der eigenen Betreuungsverfügung kann man hierfür frühzeitig selbst eine Vertrauensperson vorschlagen die sich dann unter anderem um die Wohnungsangelegenheiten, die Organisation der Pflege, das Vermögen, die Unterbringung und auch ärztliche Untersuchungen und Behandlungen kümmern kann.

Weitere Verfügungen sind die weitreichende Generalvollmacht und die Bankvollmacht. Sehen Sie zu diesem Thema auch unsere Vollmacht Muster an und entscheiden Sie selbst welche für Sie von Interesse sind. Einer gesonderten Vollmacht für die Beerdigung bedarf es nicht, da die Angehörigen ohnehin das Totenfürsorgerecht im Zuge der Bestattungspflicht in Deutschland ausüben können und müssen. Es wäre bei besonderen Wünschen lediglich vonnöten den Angehörigen auf welche Weise auch immer diese mitzuteilen.

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