Elternzeit für Väter

In den meisten Fällen widmen sich die Mütter der Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder und betrachten dies als ihre Aufgabe. Begründet ist dies in dem klassischen Rollenbild, das heutzutage zwar nicht mehr so gilt, für viele Menschen aber dennoch maßgebend zu sein scheint. Nichtsdestotrotz werden heutzutage auch die Väter stärker zur Verantwortung gezogen und bringen sich aktiver in die Erziehung, Pflege und Betreuung des Nachwuchses ein. Kinder brauchen Mutter und Vater gleichermaßen und profitieren daher enorm von diesem Wandel. Heutzutage haben deshalb auch ledige Väter ein Umgangsrecht und werden hierdurch bestärkt, sich um ihre Kinder im Zuge ihrer Vaterschaft zu kümmern. Getrennte Eltern tun sich naturgemäß schwerer mit dem gemeinsamen Sorgerecht und der einheitlichen Erziehung, doch viele Beispiele zeigen, dass es gut gelingen kann.

Für die Elternzeit steigen aber dennoch nach wie vor mehrheitlich die Mütter zwischenzeitlich aus dem Berufsleben aus und kümmern sich die erste Zeit intensiv um den Nachwuchs. Für das Kind ist diese Phase enorm wichtig, schließlich findet hierbei die erste Prägung statt, während eine enge Bindung zur Mutter aufgebaut wird. Natürlich sollte das Kind ebenfalls die Möglichkeit haben, eine entsprechende Bindung zum Vater aufbauen zu können. Handelt es sich hierbei aber um den Hauptverdiener der Familie, hat dieser üblicherweise deutlich weniger Zeit für den Nachwuchs. Indem sich die Eltern die Elternzeit teilen, kann hier aber Abhilfe geschaffen und für ein ausgewogenes Gleichgewicht gesorgt werden.

Staat unterstützt Elternzeit für Väter

Der deutsche Staat ist sich dessen bewusst und das Familienministerium unterstützt aus diesem Grund die Elternzeit für Väter aktiv. Mit der Elternzeit wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen die Gelegenheit geboten, sich voll und ganz dem Nachwuchs zu widmen und für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen. Der betreffende Arbeitsplatz bleibt währenddessen erhalten, so dass man im Anschluss an die Elternzeit ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann. Hierbei handelt es sich um kein neues Konzept, schließlich ist es für Mütter eine Selbstverständlichkeit, nach der Geburt ihres Kindes für bis zu drei Jahre in Babypause zu gehen. Bei Männern ist dies dahingegen nicht der Fall.

Gemäß § 15 Abs. 4 BEEG im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit haben aber Mütter und Väter gleichermaßen Anspruch auf Elternzeit und eine damit verbundene Freistellung vom Beruf. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Urlaubs, der bis zu drei Jahre dauern kann und eine unbezahlte Freistellung darstellt. Zum finanziellen Ausgleich des fehlenden Gehalts stellt der deutsche Staat das sogenannte Elterngeld zur Verfügung. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass das Elterngeld lediglich für zwölf Monate gezahlt wird. Um mehr Väter dazu zu bewegen, ebenfalls in Elternzeit zu gehen, kann bei der Beanspruchung von Elternzeit für Väter für die Dauer von 14 Monaten Elterngeld gezahlt werden.

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