Vorteile beim Erben für Ehepaare und Kinder seit Januar 2009

Ehepaare sind mit dem neuen Gesetz gegenseitig gut abgesichert. Der persönliche Freibetrag bei der Erbschaftssteuer ist um 193.000 € gestiegen. Dasselbe gilt auch für eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

Außerdem bleibt das Familienheim unter der Voraussetzung, dass man es selbst 10 Jahre lang bewohnt steuerfrei. Auch diese Regelung ist neu mit der Gesetzesreform eingeführt. Bisher wurde der Wert der Immobilie auf den Freibetrag voll angerechnet.

Beide Faktoren bedeuten für die Ehepartner und die Abkömmlinge eines Erblassers eine enorme steuerliche Erleichterung, die weiter entfernten Verwandten nicht gewährt wird.

Versteuerung von Immobilien gestern und heute

Bei Geschenken und dem Erbe wird jeder Übernahmebetrag über die Freibeträge 2009 hinaus versteuert. Wer jedoch, wie die Ehegatten untereinander, zur Steuerklasse I gehört hat Glück, denn diese Steuersätze sind gleich niedrig geblieben. Der Steuersatz steigt üblicherweise mit der Höhe des übertragenen Vermögens, doch die Grenzen und Abstufungen der einzelnen Freibetragsgruppen sind großzügiger gestaltet.

Wie hoch sind die Freibeträge für nahe Verwandte?

Wenn der Ehepartner verstirbt, hat der Partner Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 500.000 €  und zusätzlich noch 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Den Wert der Hinterbliebenenrente muss man sich hierauf allerdings anrechnen lassen. Es sind auch noch 41.000 € für den Hausrat steuerfrei. Auch für das Auto und weitere bewegliche Güter können Sie noch einen Freibetrag in Höhe von 12.000 € ansetzen.

Tipp: Wenn Sie kein Vermögen haben, könnten Sie sich auch gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung absichern. Der Versicherungsvertrag sollte entsprechend abgefasst sein, lassen Sie sich hierzu beraten.

Eltern können seit 2009 ihren Kinder fast doppelt so viel Vermögen hinterlassen, als vorher. Der persönliche Freibetrag wurde von 205.000 € auf 400.000 € für die leiblichen, Stiefkinder und Adoptivkinder angehoben, sodass es jetzt für die direkten Abkömmlinge möglich ist, bis zu 800.000 € von Vater und Mutter zu übernehmen, ohne dass das Finanzamt zugreift.

Tipp: Der Freibetrag gilt natürlich auch alle 10 Jahre wieder für Geschenke zu Lebzeiten. Wenn der Schenkende allerdings in dieser 10-Jahresfrist verstirbt, wird der Wert der Geschenke mit einem Abschlag der verstrichenen Zeit angerechnet.

Wenn die Eltern gleichzeitig sterben kann das Kind beim Einzug in das Haus dies zusätzlich zu den Steuerfreibeträgen übernehmen, wenn es 10 Jahre lang das Haus selbst bewohnt.

Tipp: Auch Omas Häuschen kann bis zu 200.000 € steuerfrei übernommen werden, denn auch dieser Freibetrag ist von 51.000 € auf die vorgenannte Steuergrenze angehoben worden. 

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