Kinder zahlen für hilfsbedürftige Eltern
Im Allgemeinen tragen die Eltern Verantwortung für ihre Kinder und müssen somit auch finanziell für diese einstehen. So sorgen die Eltern unter anderem für eine adäquate Unterkunft, angemessene Bekleidung und eine gesunde Ernährung. All diese Aspekte betreffen aber selbstverständlich nur minderjährige Kinder. Sobald der Nachwuchs seine Ausbildung beendet hat und auf eigenen Beinen steht, stellt dieser üblicherweise keine finanzielle Belastung mehr da. Nichtsdestotrotz unterstützen Eltern ihre Kinder für gewöhnlich auch später noch weiterhin, sofern dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt.
Im Laufe der Zeit können sich die Verhältnisse aber durchaus auch umkehren. Insbesondere im Alter sind viele Menschen auf finanzielle Unterstützung angewiesen, weil die Rente einfach nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. In Anbetracht dessen rutschen jedes Jahr zahllose Rentner in die Altersarmut ab. Indem man seinen Eltern finanziell unter die Arme greift, kann man ihnen dieses Schicksal ersparen und gleichzeitig etwas zurückgeben.
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Pflegekosten lösen häufig Unterhaltsforderungen aus
Vor allem wenn die Eltern pflegebedürftig werden, benötigen sie nicht nur eine adäquate Pflege, sondern ebenfalls die finanziellen Mittel, um sich eine angemessene Versorgung leisten zu können. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird zwar auf Antrag die Pflegekasse aktiv, doch diese finanziert lediglich die unbedingt notwendige Grundversorgung. Leistungen, die darüber hinaus gehen, müssen folglich oftmals aus eigener Tasche gezahlt werden. Hier greift die gesetzliche Unterhaltspflicht Angehöriger. Sind die Betroffenen hierzu nicht in der Lage, springt der Staat ein und erbringt unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Transferleistungen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird demnach niemandem die notwendige Versorgung und Pflege verwehrt, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden und ein Bedarf besteht. Die Kranken- und Pflegeversicherung können ebenso wie die Sozialämter nur eine Grundlebensversorgung gewährleisten.
Der Elternunterhalt
Ist das Sozialamt erst einmal aktiv geworden und unterstützt die Eltern mit Transferleistungen, tritt es in der Regel an die Kinder heran. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Eltern Sozialleistungen erhalten, kann durchaus Elternunterhalt fällig werden. Im Zuge dessen werden die Kinder zu Unterhaltszahlungen an ihre Eltern verpflichtet. Zunächst einmal erhält man jedoch eine Auskunftsaufforderung vom Sozialamt, in der man Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben soll.
Haben die Eltern oder ein Elternteil Sozialleistungen beantragt, weil beispielsweise die Rente nicht für die Heimkosten ausreicht, begibt sich das zuständige Sozialamt zunächst auf die Suche nach Personen, die den Antragsstellern gegenüber unterhaltspflichtig sind. Anschließend erhalten die Kinder eine sogenannte Überleitungsanzeige, sodass die Behörde die bestehenden Unterhaltsansprüche im Rahmen der Überleitung von Ansprüchen selbst geltend machen kann. Gemeinsam mit der Überleitungsanzeige wird den Kindern ebenfalls eine Auskunftsaufforderung zugestellt, anhand derer Informationen darüber festgestellt werden sollen, wie sich die Einkommensverhältnisse des betreffenden Kindes gestalten.
Daraufhin stellt die Behörde fest, ob das betreffende Kind zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden kann. Ist dies der Fall, erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung, die neben dem laufenden Unterhalt auch etwaige Rückstände berücksichtigt. Bei sozial schwachen Familien übernimmt alle Unterhaltsverpflichtungen und auch die späteren Bestattungskosten jedoch das Sozialamt.