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Rentenvermächtnis

Das deutsche Erbrecht kennt eine Vielzahl an Vermächtnisarten, die nach dem Tod des Verfassers greifen und die Versorgung bestimmter Personen sicherstellen sollen. Aufgrund der hohen Zahl an Vermächtnisarten, verlieren Laien hierbei oft den Überblick und kennen daher nicht ihre Möglichkeiten, für den eigenen Erbfall vorzusorgen.

Das Rentenvermächtnis stellt eine der zahlreichen Vermächtnisarten dar und dient in erster Linie dazu, dem hinterbliebenen Ehegatten, den noch lebenden nicht-ehelichen Partner oder einen anderen Verwandten bzw. Bekannten zu versorgen. Die große Besonderheit einer so gewährten Versorgung besteht darin, dass diese nach dem Ableben des Vermächtnisgebers nicht auf einen Schlag ausgezahlt wird, sondern stattdessen als eine Art Rente gewährt wird. Im Rahmen eines Rentenvermächtnisses kann dem Begünstigten eine lebenslange oder auch zeitlich begrenzte Rentenzahlung zugesprochen werden. Den exakten Zeitraum, für den das Rentenvermächtnis gilt, muss der Verfasser schriftlich definieren.

Rentenvermächtnis als Vorsorge für den Partner

Mithilfe eines Rentenvermächtnisses kann ein Erblasser frühzeitig für den Fall seines eigenen Todes vorsorgen und seinen Partner oder einen anderen Menschen finanziell absichern. Auf diese Art und Weise muss sich der Begünstigte zumindest in finanzieller Hinsicht deutlich weniger Sorgen machen, schließlich dienen die periodisch wiederkehrenden Geldleistungen des Rentenvermächtnisses zur Versorgung der jeweilig begünstigten Person. Neben der Dauer muss der Vermächtnisgeber in seinem Rentenvermächtnis ebenfalls angeben, welche Höhe das Geldvermächtnis insgesamt ausmacht. So wird hierin festgelegt, wie hoch der Anteil des Nachlasses ausfällt, der als Rente an die begünstigte Person ausgezahlt werden soll.

Da durch ein Rentenvermächtnis der vermachte Geldbetrag in monatlichen Raten ausgezahlt wird, kann mit einem Rentenvermächtnis sichergestellt werden, dass der Begünstigte dauerhaft hiervon profitiert und für den definierten Zeitraum finanziell abgesichert ist. Insbesondere Erblasser, die befürchten, dass der Begünstigte das Geldvermächtnis auf einen Schlag ausgeben und dadurch später vielleicht sogar finanzielle Not leiden würde, sollten sich für ein Rentenvermächtnis entscheiden. Durch ein solches Vermächtnis weiß der Erblasser seine Hinterbliebenen auch nach seinem Tod gut versorgt und muss sich zumindest nicht über die finanzielle Absicherung des Begünstigten sorgen.



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