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Pflegeberatung im Erbrecht

Was haben Pflegeberatung und Erbrecht gemeinsam? Auf den ersten Blick haben die beiden Themen anscheinend keine Berührungspunkte. Beim genaueren Hinschauen allerdings schon. Das liegt an den Regelungen, die der Gesetzgeber seit 2009 bzw. 2010 verändert hat.

Kostenlose Pflegeberatung für alle

Seit dem 1. Januar 2009 gilt der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung. Beraten lassen können sich alle Menschen, die Pflegebedürftige versorgen und betreuen. Die Beratung selbst erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Tritt der Pflegefall ein, sind Betroffene und Angehörige oft ratlos. Viele Fragen tauchen auf, auf die es auf Anhieb oft keine Antworten gibt. Wer kann mir helfen? Welche Stelle ist zuständig? Was muss ich tun? Diese Fragen stellen sich wohl die meisten Menschen, die auf einmal vor dem Problem stehen, dass ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird. Qualifizierte Antworten bietet die Pflegeberatung. Diese kann bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn sich Fragen im Vorfeld einer Pflegebedürftigkeit ergeben. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Ratsuchende haben auch in diesen Fällen einen Anspruch auf eine kostenlose individuelle Pflegeberatung.

Soziale Absicherung der Pflegepersonen

Einen Angehörigen zu pflegen, erfordert ein Höchstmaß an Einsatz von den Pflegenden. Übernimmt ein naher Angehöriger die Pflege, ist dies meist mit vielen persönlichen Opfern verbunden. Damit den Pflegepersonen nicht zusätzliche soziale Nachteile entstehen, kann die Pflegeversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen. Ebenfalls möglich ist die Aufnahme der Pflegeperson in die gesetzliche Unfallversicherung. Über weitere Möglichkeiten im Hinblick auf Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegegeld und die mögliche Rückkehr in das Erwerbsleben kann die Pflegeberatung weiterführende Informationen geben. Pflegeberater können sowohl in der gewohnten Umgebung zu Hause als auch in speziell eingerichteten Pflegestützpunkten beraten.

Informationsangebote der Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte bündeln Wissen und Erfahrung unter einem Dach. Wer pflegebedürftig ist oder Angehörige hat, die der Pflege bedürfen, kann in einem Pflegestützpunkt wichtige Informationen bezüglich aller Fragen rund um die Pflege erhalten. Um sich über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse zu informieren, ist ein Pflegestützpunkt ebenfalls der richtige Ansprechpartner.

Erbrecht und Pflegeleistungen

Seit dem 1. Januar 2010 gilt in Deutschland ein neues Erbrecht. Damit wurde auf die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert. Neben dem modernisierten Pflichtteilsrecht werden nun auch Pflegeleistungen beim Erbausgleich stärker beachtet. War es früher so, dass es erbrechtliche Ausgleichsansprüche nur dann gab, wenn auf ein eigenes berufliches Einkommen aufgrund der Pflege des Erblassers verzichtet wurde, hat sich dies im neuen Erbrecht nun geändert. Nunmehr ist es nicht mehr von Belang, ob der Pflegende auf ein eigenes berufliches Einkommen für die Pflegeleistungen verzichtet hat. Diese Regelung ist letztlich auch gerechter, hat doch die Pflegeperson eine Doppelbelastung zu tragen durch Beruf und häusliche Pflege.

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