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Lebensversicherungen verlieren an Bedeutung als Altersvorsorge

Viele Menschen denken voller Sorge an ihren Lebensabend und verspüren den Wunsch, zumindest finanziell vorzusorgen. Dabei geht es nicht nur darum, den Nachlass zu regeln und die Erben zu bestimmen, schließlich will man auch sich selbst absichern. So dient eine Lebensversicherung oftmals als Altersvorsorge und erweist sich zugleich als eine der gefragtesten Geldanlagen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die aktuellen Nachrichten von der Reform der Lebensversicherung dürften Verbraucher daher wenig erfreuen und sorgen für Unmut.

Bundesregierung beschließt Reform der Lebensversicherung

Durch den Beschluss der deutschen Bundesregierung zugunsten einer Reform der Lebensversicherung dürfte diese an Rentabilität verlieren. Wie „spiegel.de“ berichtet, soll der Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2015 sinken. So soll es nur noch 1,25 Prozent geben. Das Kabinett hat laut „spiegel.de“ auf diese Art und Weise auf das niedrige Zinsniveau reagiert und die Weichen für eine Reformierung der Lebensversicherungen gestellt. Der grundlegende Sinn hinter der Gesetzesänderung soll dem Verbraucherschutz dienen, denn durch den niedrigeren Garantiezins soll trotz der niedrigen Zinsen nach wie vor sichergestellt werden können, dass Versicherungsnehmer in den Genuss der vertraglich zugesicherten Leistungen kommen. Ohne die Reform besteht dahingegen die Gefahr, dass die Versicherer in den Bereich der Leistungsunfähigkeit abrutschen und im Zuge dessen Versicherungsverträge ihrerseits nicht erfüllen können.

In Anbetracht der gegenwärtigen Situation sieht der vorliegende Gesetzesentwurf eine Senkung des Garantiezinssatzes für Lebensversicherungen von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent vor. Auch die Tatsache, dass eine Beschränkung der Auszahlung von Bewertungsreserven bei auslaufenden Lebensversicherungen möglich wird, schmälert die Rendite dieser Form der Altersvorsorge.

Lebensversicherung als Altersvorsorge genau überdenken

Wie unter Berufung auf den Staatssekretär des Bundesverbraucherministeriums Gerd Billen schreibt, dürften viele Verbraucher, die auf eine Lebensversicherung gesetzt haben und in den kommenden drei bis vier Jahren eine Auszahlung erwarten, eine Enttäuschung erleben und müssten sich mitunter mit einer niedrigeren Versicherungssumme abfinden. Altkunden könnten somit ab 2015 hinsichtlich ihrer bestehenden Lebensversicherung deutlich benachteiligt werden.

Ob und inwiefern man selbst von den negativen Konsequenzen der Reform betroffen ist, gilt es im Einzelfall zu prüfen. Da die Änderungen erst ab 2015 in Kraft treten, bleibt Verbrauchern noch ein wenig Zeit, sich mit dem Thema zu befassen. Um Sicherheit in Sachen Altersvorsorge zu haben, sollte man dies nicht versäumen. Wer Einbußen zu erwarten hat, kann dann gegebenenfalls in Erwägung ziehen, die bestehende Lebensversicherung zu kündigen. Wie „focus.de“ unter Berufung auf Niels Nauhauser von der baden-württembergischen Verbraucherzentrale berichtet, kann es sich für einige Kunden durchaus lohnen, sich von einer bestehenden Lebensversicherung als Altersvorsorge zu verabschieden.

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