Die zehn wichtigsten Infos zur Patientenverfügung
In § 1901a BGB geht der deutsche Gesetzgeber ausführlich auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung ein und definiert diese als Vorausverfügung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit des Verfassers. Da für behandelnde Ärzte der Patientenwille im Mittelpunkt steht und Zuwiderhandlungen von Gesetzes wegen als Körperverletzungen gelten können, erweist sich eine solche Verfügung als überaus sinnvoll. Auf diese Art und Weise kann der Verfasser für den Fall eines Unfalls oder eine Erkrankung genau festlegen, welchen Maßnahmen und Eingriffen er in welchen konkreten Situationen zustimmt.
Die Errichtung einer Patientenverfügung ist als Vorsorgemaßnahme und beispielsweise als Ergänzung der bereits vorhandenen Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht überaus sinnvoll und gibt dem Verfasser die Sicherheit, dass sein Wille im Rahmen einer medizinischen Behandlung auch Anwendung findet, falls er selbst in der jeweiligen Situation nicht mehr einwilligungsfähig sein und notwendige Entscheidungen nicht mehr treffen können sollte. Damit die medizinische Vorausverfügung ihren Zweck erfüllt, müssen einige Dinge und Informationen unbedingt berücksichtigt werden.
Die zehn wichtigsten Infos zur Patientenverfügung auf einen Blick:
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