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Die zehn wichtigsten Infos zur Patientenverfügung

„Die Vorstellung, eines Tages nicht mehr dazu in der Lage zu sein den eigenen Willen zu äußern, erfüllt die meisten Menschen mit Unbehagen und Angst, weshalb solche Szenarien häufig aus dem Bewusstsein verdrängt werden. Nichtsdestotrotz sollte man sein Leben nicht von Ängsten bestimmen lassen und stattdessen vorausschauend planen, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Klarheit zu erlangen. Eine Patientenverfügung kann hierzu maßgeblich beitragen und ein wichtiges Element der persönlichen Vorsorge darstellen.

In § 1901a BGB geht der deutsche Gesetzgeber ausführlich auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung  ein und definiert diese als Vorausverfügung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit des Verfassers. Da für behandelnde Ärzte der Patientenwille im Mittelpunkt steht und Zuwiderhandlungen von Gesetzes wegen als Körperverletzungen gelten können, erweist sich eine solche Verfügung als überaus sinnvoll. Auf diese Art und Weise kann der Verfasser für den Fall eines Unfalls oder eine Erkrankung genau festlegen, welchen Maßnahmen und Eingriffen er in welchen konkreten Situationen zustimmt.

Die Errichtung einer Patientenverfügung ist als Vorsorgemaßnahme und beispielsweise als Ergänzung der bereits vorhandenen Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht überaus sinnvoll und gibt dem Verfasser die Sicherheit, dass sein Wille im Rahmen einer medizinischen Behandlung auch Anwendung findet, falls er selbst in der jeweiligen Situation nicht mehr einwilligungsfähig sein und notwendige Entscheidungen nicht mehr treffen können sollte. Damit die medizinische Vorausverfügung ihren Zweck erfüllt, müssen einige Dinge und Informationen unbedingt berücksichtigt werden.

Die zehn wichtigsten Infos zur Patientenverfügung auf einen Blick:

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