Übergabevertrag

Ein Übergabevertrag kann ein Möglichkeit sein, eine vorweggenommene Erbfolge vertraglich fest zu legen.

Der Begriff „Übergabevertrag“ steht in enger Verbindung mit der Übergabe eines Hofes an einen Nachkommen. Heute ist dieser Begriff aber nicht mehr darauf beschränkt, sondern ein Übergabevertrag kann tatsächlich auch in anderen Situationen die Übergabe eines Besitzgegenstandes regeln.

Was genau ist ein Übergabevertrag?

Ein Übergabevertrag regelt im Sinne der vorweggenommenen Erbfolge die Übergabe beispielsweise eines landwirtschaftlichen Hofes, einer Immobilie, eines Betriebes oder eines Wohnhauses. In dem Übergabevertrag müssen die Modalitäten der Übergabe genau festgelegt werden. Der Kern des Vertrages definiert genau den Übergabegegenstand und die dafür fällige Gegenleistung. Mögliche Gegenleistungen im Übergabevertrag sind unter anderem das Wohnrecht bei der Übergabe einer Immobilie, Pflege- und Betreuungsleistung, Zahlung einer Rente oder eine Erfüllung, die erst nach dem Tod des Übertragenden geleistet werden muss.

Was sollte im Übergabevertrag geregelt sein?

Im Übergabevertrag sollten zur Sicherheit aller Beteiligten die genauen Modalitäten der Übergabe enthalten sein.

  • Der Übergebende kann sinnvollerweise alle relevanten Übergabeunterlagen vorlegen, wie beispielsweise ein Nachweis über Jahresabschlüsse, die Übergabeberechtigung, etc.
  • Weiterhin sollte im Übergabevertrag der Stichtag der Übergabe stehen und nieder geschrieben werden wann die Verantwortung für den Besitz an den betreffenden Nachkommen übergeht. Auch eventuelle Übergangsphasen, in denen der Übergeber weiterhin Einfluss auf das Unternehmen / den Hof / etc. hat, sollten im Übergabevertrag genau definiert werden.
  • Die erwartete Gegenleistung muss ebenfalls exakt formuliert und gut bedacht werden, da die Übergabe in der Regel endgültig ist.
  • Sinnvoll ist es auch, sich Gedanken über eine Abfindung vorhandener Geschwister zu machen sowie diese in den Übergabevertrag mit auf zu nehmen.

Sinn und Zweck des Übergabevertrags

Die vorweggenommene Erbfolge und somit auch der Übergabevertrag bieten gewisse Vorteile. Dazu gehören unter anderem der Erhalt des Vermögens und die Vermeidung der Aufteilung in einer Erbengemeinschaft oder durch Erbstreitigkeiten. Zusätzlich kann sie der Altersversorgung dienen. Sehr sinnvoll ist ein Übergabevertrag auch, um steuerliche Vorteile ausschöpfen zu können. Auf diese Weise können die Grundfreibeträge der Schenkungssteuer im 10 Jahres Turnus optimal genutzt werden.

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