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Obliegenheitsverletzung

Bei einer Obliegenheitsverletzung kann zum Beispiel die Erstattungspflicht eines Versicherers im Extremfall auch ganz entfallen. Das Versicherungsunternehmen kann in diesem Fall auch den Vertrag aufkündigen lt. §§ 6 Abs.1, 16 Abs.2 des Versicherung – Vertraggesetzes). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mangel aufgrund der Relevanz für den Gesamtvertrag allerdings unter bestimmten Bedingungen auch geheilt werden.

Obliegenheitsverletzung im Sozialrecht

Auch das Sozialrecht schreibt dem Antragsteller, der eine Sozialleistung beantragt, bestimmte Obliegenheiten lt. §§ 60 ff. SGB I vor. Dies wäre zum Beispiel, dass er soweit es ihm zumutbar ist leistungserhebliche Tatsachen und sämtliche Änderungen seiner Familien und Vermögensverhältnisse unverzüglich mit zu teilen hat. Ebenso hat er Beweismittel zu bezeichnen und alle verlangen schriftlichen Urkunden beizubringen. Falls diese Unterlagen von Dritten angefordert werden müssen, so muss der Antragsteller der Vorlage zustimmen. Notwendige medizinische Begutachtungen (z.B. ärztliche Untersuchungen usw.) muss er prinzipiell dulden wenn es der Wahrheitsfindung dient. Verstöße gegen Obliegenheiten jeder Art, die vom Amt nicht zwangsweise eingefordert werden können, haben anschließend die Entziehung oder gänzliche Ablehnung einer Leistung zur Folge.

Obliegenheitsverletzung – Versicherung

Wie eingangs schon erwähnt, wird die Versicherungsgesellschaft im Falle einer Obliegenheitsverletzung von der Versicherungsleistung sogar befreit. Das heißt er muss keine Entschädigung im Versicherungsfall zahlen. Die Obliegenheitsverletzung kann nachgewiesen werden, wenn der Versicherte schuldhaft Obliegenheiten des Versicherungsvertrages verletzt.

Der Versicherer hat allerdings die Beweislast und muss dem Versicherungsnehmer das Verschulden an der Obliegenheitsverletzung nachweisen.  Hierzu gehört ebenso auch die Ursächlichkeit zur Obliegenheitsverletzung. Die gänzliche Befreiung von der Leistungspflicht für den Versicherer wird jedoch nur dann anerkannt, wenn diese Obliegenheitsverletzung auch Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherungsfalles hat. Ist dies nicht der Fall muss der Versicherer zumindest eine anteilige Leistung erbringen.

Wenn das Unternehmen sich auf die Leistungsfreiheit aufgrund einer nehmerseitigen Obliegenheitsverletzung beruft, muss es den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Obliegenheitsverletzung aufkündigen.

Obliegenheitsverletzungen sind zum Beispiel:

Verletzungen einer vor dem Abschluss vertraglichen Anzeigepflicht. Dies sind bei verschiedenen Versicherungsarten das Verschweigen von Erkrankungen, oder das Vorhandensein von Familienkrankheiten. Bei der Schadensanzeige im Versicherungsfall muss jeder Schaden korrekt und zeitnah gemeldet werden. Es gibt vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die im Versicherungsfall zu melden sind und weitere die nach einem Schaden vertragsgemäß zu erfüllen sind. Dieser Unterschied ist wichtig, denn Obliegenheitsverletzungen vor oder nach dem Schadenseintritt haben verschiedene rechtliche Folgen. Die Bestimmungen zu diesem Fragenkomplex stehen in § 6 VVG.

Im Bankrecht hat die Deutsche Bundesbank die Pflicht oder Obliegenheit die Preisstabilität unserer Währung zu gewährleisten.

Der Begriff Obliegenheit beschreibt in einem Schuldverhältnis die Pflichten minderen Grades. Diese Pflichten können vom Gläubiger nicht eingeklagt werden. Bei Obliegenheitsverletzungen ist der Schuldner nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schuldner muss dafür einige Nachteile in Kauf nehmen. Er verliert eventuell bestehende Rechte und kann diese auch nicht mehr beanspruchen.  Dies wäre der Fall, wenn er bei der Berücksichtigung der Obliegenheit darauf achtet. Richtiger wäre es anstatt von leichteren Pflichten von bloßen Lasten zu sprechen.

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