Aussteuer

Bei dem Begriff Aussteuer handelt es sich um ein gebräuchliches Synonym für Mitgift, sodass hiermit in der Regel Dinge gemeint sind, die ein Partner mit in die Ehe bringt. Traditionell wird die Aussteuer vom Vater oder der Familie der Braut zur Verfügung gestellt und soll den Grundstock für die Ehe bilden. Noch bis ins 20. Jahrhundert war es hierzulande vollkommen üblich, dass Bräute eine gewisse Grundausstattung mit in die Ehe brachten. Diese sogenannte Aussteuer bestand für gewöhnlich aus Gegenständen, die für den ehelichen Haushalt gebraucht wurden, wie zum Beispiel Geschirr oder Heimtextilien.

Aussteuer Qualität

Da beim Erwerb der Aussteuer eine hochwertige Verarbeitung besonders wichtig war, spricht man noch heute von der Aussteuerqualität. Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts hat die Aussteuer an Bedeutung verloren, sodass diese Tradition zumindest in der Bundesrepublik Deutschland heute nicht mehr praktiziert wird. Natürlich existieren auch hierzulande noch einige Ausnahmen, in denen die Braut mit einer Aussteuer ausgestattet in die Ehe startet. In anderen Ländern ist dieser Brauch dahingegen nach wie vor gang und gäbe.

Aussteuer – der eigene Hausstand

Mithilfe der Aussteuer sollte dem Brautpaar ein eigener Haushalt ermöglicht werden. Darüber hinaus diente diese Grundausstattung als Absicherung der Braut, für den Fall, dass der Ehegatte früh verstirbt. Im Zuge der Emanzipation hat sich das Frauenbild während des 20. Jahrhunderts aber stark gewandelt, sodass die Aussteuer mittlerweile nicht mehr zeitgemäß ist. Frauen sind heute in den meisten Fällen nicht mehr von ihrem Ehemann abhängig und stehen finanziell auf eigenen Beinen, wodurch die Eheschließung in der Regel nicht mehr auf wirtschaftlichen Aspekten basiert. Aus diesem Grund ist es heutzutage nicht mehr notwendig, dass die Braut eine Aussteuer mit in die Ehe bringt, die dann als Grundausstattung des Haushalts und gleichzeitig als Absicherung der Frau dient.

Gesetzliche Bestimmungen zur Aussteuer

In Zusammenhang mit der Aussteuer spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Ausstattung aus dem Elternvermögen. Maßgebendes Gesetz ist diesbezüglich § 1624 BGB. Demnach kann eine Heirat oder auch der Aufbau eines eigenen Haushaltes Anlass für eine Aussteuer sein, die juristisch als Schenkung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils an ein Kind gilt.

Die historische Mitgift, aus der die Tradition zur Gabe einer Aussteuer hervorgegangen ist, war üblicherweise das Heiratsgut, das die Braut mit in die Ehe bringt. Im Laufe der Geschichte hat diese Tradition an Bedeutung verloren, wobei sie noch nicht gänzlich verschwunden ist, wie § 1624 BGB zeigt. Das Gesetz macht die Aussteuer allerdings vom Geschlecht des betreffenden Kindes unabhängig und betrachtet neben der Heirat auch die Gründung beziehungsweise Erhaltung eines eigenen Hausstandes als Grund für die Aussteuer. Eine juristische Verpflichtung ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings nicht.

Die Aussteuer erweist sich somit als kaum noch praktizierte Tradition. Das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geht in § 1624 BGB auf diese ein und gibt die juristischen Rahmenbedingungen vor, die es diesbezüglich zu beachten gilt.

Aussteuer-Liste

Als die Mitgift noch stark verbreitet und bei der Heirat der Tochter ein absolutes Muss war, wurde oftmals schon früh eine umfassende Aussteuer-Liste erstellt. Mädchen und junge Frauen begannen schon früh, diese Auflistung abzuarbeiten und ihre Mitgift zu sammeln. Im Laufe der Jahre sammelten sie alle für ihren eigenen Hausstand erforderlichen Güter an, die sie dann später in die Ehe brachten. Die Tradition der Aussteuer trug somit der Tatsache Rechnung, dass die Frau dem Brauchtum zufolge für das Heim und die Familie verantwortlich war.

Güter, die häufig auf der Aussteuer-Liste stehen, decken in der Regel den Bereich des Haushalts ab. Heimtextilien, Geschirr und weitere Dinge, die die grundlegende Ausstattung des Haushalts ausmachen, gehören demnach zur Aussteuer.

Was gehört zur Aussteuer?

Der Begriff Aussteuer ist vielen Menschen zwar durchaus geläufig, aber konkret wissen sie nicht, was alles dazu gehört. Unabhängig von etwaigen rechtlichen Regelungen ist eine allgemeine Definition der Aussteuer hier sehr hilfreich. So sollte man wissen, dass darunter alles verstanden werden kann, was dem Hausrat zugerechnet werden kann.

Möbel, Geschirr, Besteck und vieles mehr, was zur Begründung eines Hausstandes gebraucht wird, kann somit die Aussteuer bilden.

Wo ist die Aussteuer rechtlich geregelt?

Die Aussteuer hat heute vor allem noch symbolischen Charakter und war vielmehr in der Vergangenheit von großer Bedeutung. Wer nun aber glaubt, es handele sich um einen Begriff aus längst vergangenen Tagen, der heute vollkommen bedeutungslos ist, sollte einen Blick in § 1624 BGB werfen.

Darin geht es um die Ausstattung aus dem Elternvermögen, die nichts anderes als die Aussteuer ist. Allerdings geht daraus keine Verpflichtung hervor. Die Aussteuer ist somit ein Relikt aus der Vergangenheit und wird trotz der verbliebenen Regelung im BGB praktisch nicht mehr praktiziert.

Warum ist die Tradition der Aussteuer überholt?

Das deutsche Gesetz geht heutzutage kaum noch auf die Aussteuer ein, die einst eine wichtige Tradition war und die Heiratschancen mitunter deutlich verbesserte. Mittlerweile ist dies jedoch nicht mehr zeitgemäß, schließlich ist es nicht mehr üblich, dass Eltern ihre Kinder verheiraten.

Außerdem leben angehende Ehegatten zumeist bereits einige Jahre zusammen und haben so vor der Eheschließung einen Hausstand begründet, was die Aussteuer anlässlich der Heirat überflüssig macht. Außerdem gehen Frauen und Männer in der Regel gleichermaßen einem Beruf nach und verdienen ihr eigenes Geld, so dass kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis besteht.

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