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Sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichend?

In der Bundesrepublik Deutschland ist die gesetzliche Pflegeversicherung fester Bestandteil der Sozialversicherung und im Zuge dessen für alle Bürger verpflichtend. Während Privat-Versicherte bei ihrem Krankenversicherer auch eine Absicherung einer Pflegebedürftigkeit abschließen müssen, sind Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Als Träger fungieren hierbei die Pflegekassen, die zwar eigenverantwortlich arbeiten, aber durch die gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden.

Sinn und Zweck der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es, die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit aufzufangen. Da Pflegemaßnahmen und entsprechende Hilfsmittel in der Regel recht kostspielig sind, könnte ohne eine solche Versicherung keine ordnungsgemäße Pflege der Betroffenen gewährleistet werden. Nur die Wenigsten könnten sich diese Kosten leisten, zumal durch eine plötzliche Pflege zu Hause bei Berufstätigen auch das Gehalt wegfällt. Die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist zudem ein immenser Kostenfaktor, sodass eine Pflegeversicherung für jeden unverzichtbar ist.

Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung existieren verschiedene Grundsätze, die für die Leistungserbringung von zentraler Bedeutung sind. Durch die Leistungsgrundsätze wird sichergestellt, dass die vorrangigen Leistungen auch entsprechend gehandhabt werden. Gemäß § 5 SGB XI haben Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation oberste Priorität und gehen somit den Pflegeleistungen vor. Nach § 3 SGB XI sind auch die Pflegeleistungen nicht vorrangig. So geht die ambulante Pflege teilstationären und vollstationären Pflegeleistungen vor.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es sich aber um keine Vollversicherung, die sämtliche Pflegeleistungen übernimmt. Zur Stabilisierung der Beiträge und Steuerung der Ausgaben existiert ein Budget, das für fast sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege

Im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege im Alter kann der Pflegebedürftige in seinem gewohnten Umfeld verbleiben und erhält dort die notwendige Pflege. In welcher Form die gesetzliche Pflegeversicherung dann Leistungen erbringt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die häusliche Pflege organisiert wird.

Erfolgt eine häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, gewährt die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen in Form von Pflegesachleistungen. Hierbei wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, sodass der Pflegebedürftige sich um die Finanzierung der häuslichen Pflege nicht weiter kümmern muss.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Pflegebedürftige selbst um die häusliche Pflege kümmert. Im Zuge dessen wird eine private häusliche Pflege, zum Beispiel durch Angehörige, organisiert. Ist dies der Fall, erhält der Betroffene monatliche Pflegegeldzahlungen, die er den selbst beschafften Pflegepersonen zukommen lassen kann.

Wie hoch die Pflegegeldzahlungen bzw. Pflegesachleistungen ausfallen, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. So werden Pflegebedürftige in der gesetzlichen Pflegeversicherungen Pflegestufen zugeordnet, aus denen sich die Höhe der Leistungen ergibt. Der so ermittelte Pflegesatz deckt die Grundversorgung des Betroffenen und ist daher die Basis-Absicherung für das Risiko einer Pflegebedürftigkeit.

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