Patientenrechte wissen und nutzen
Als Patient fühlt man sich dem medizinischen Personal mehr oder weniger ausgeliefert, schließlich ist man auf die Hilfe angewiesen und somit in einer gewissen Abhängigkeitssituation. Ob im Krankenhaus, beim Arzt oder bei der Inanspruchnahme einer professionellen Pflege, muss man sich demnach auf die Fachkräfte verlassen und deren Kompetenz vertrauen. Da Patienten in der Regel medizinische Laien sind, bleibt ihnen für gewöhnlich nichts anderes übrig. Nicht selten kommen jedoch Zweifel auf, ob die Behandlung oder Pflege korrekt verläuft oder man weitere Ansprüche geltend machen kann.
Gut ist es dann, wenn man seine Rechte als Patient kennt und weiß, was man erwarten kann. Auf diese Art und Weise ist der Patient nicht vollkommen unwissend und kann zumindest auf sein Recht bestehen, obgleich er in medizinischer Hinsicht natürlich kein entsprechendes Fachwissen besitzt. Wer seine Patientenrechte kennt, kann aber zumindest dazu beitragen, dass er optimal betreut und nicht unwissentlich benachteiligt wird.
Patientenverfügung und Patiententestament
Als Patientenrechte bezeichnet man im Allgemeinen die Rechte der Patienten, die ihnen von Gesetzes wegen gegenüber Heilbehandlern und Ärzten eingeräumt werden. Der deutsche Gesetzgeber sieht vielfältige Patientenrechte vor und stärkt somit die Position der Patienten im Gesundheitswesen. So gehört das Selbstbestimmungsrecht zu den wichtigsten Patientenrechten und sorgt dafür, dass der Patient in Behandlungen einwilligen muss und somit selbst bestimmen kann, ob die betreffende Heilmaßnahme durchgeführt wird oder nicht. Für den Fall, dass der Patient hierzu nicht in der Lage sein sollte, obliegt diese Entscheidung dem gesetzlichen Betreuer. Liegt jedoch eine Patientenverfügung vor, ist diese maßgebend.
Für die Patientenverfügung werden auch noch weitere Ausdrücke verwendet, z.B. Patientenbrief oder Patiententestament. Gemeint ist hiermit jedoch immer die Selbstbestimmung der Behandlung eines Patienten. Damit alle Rechte hierbei auch voll ausgeschöpft werde, sollte jeder Bundesbürger führe sich eine entsprechende Vollmacht erstellen. Hier wären vorrangig die Betreuungsvollmacht, eine Generalvollmacht oder vielleicht auch nachrangig eine Bankvollmacht zu nennen.
Darüber hinaus haben Patienten selbstverständlich ein Anrecht auf eine sorgfältige Heilbehandlung, auf eine auch für Laien verständliche Aufklärung über medizinische Eingriffe, sowie auf die Dokumentation der Diagnose und Therapie. Des Weiteren kann man den in Deutschland geltenden Patientenrechten entsprechend Einsicht in die Patientenakte verlangen. Dass die Behandlung vertraulich abläuft, dürfte zudem eine Selbstverständlichkeit sein und wird in der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB juristisch geregelt.
Mit den Patientenrechten hat der Gesetzgeber Patienten außerdem die Möglichkeit gegeben, eine freie Arztwahl zu treffen, eine zweite Meinung einzuholen, den Arzt zu wechseln und eine freie Krankenhauswahl zu treffen. Bis auf gewisse Ausnahmen gehören diese Punkte stets zu den zentralen Patientenrechten und sichern Patienten somit ein Höchstmaß an Freiheit zu. Als Patient sollte man von diesen Rechten unbedingt Gebrauch machen und sich auf diese Weise eine optimale Heilbehandlung sichern, schließlich ist die eigene Gesundheit das wohl größte Gut.