Hauskrankenpflege
Im Alter oder in Folge einer Erkrankung bzw. eines Unfalls auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen zu sein, ist für die meisten Menschen schrecklich. Nichtsdestotrotz ist dies eher die Regel als die Ausnahme, denn spätestens mit fortschreitendem Alter nimmt die Mobilität immer mehr ab, sodass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann. Körperliche Gebrechen tragen hierzu maßgeblich bei und machen ein selbstbestimmtes Leben oftmals fast unmöglich. Sofern keine Verwandten oder Bekannten existieren, die im Alltag unterstützend zur Seite stehen, ist häufig der Umzug in ein Heim erforderlich.
Das Personal einer Pflegeeinrichtung ist aufgrund vom Qualitätsmanagement in der Pflege auf die Bedürfnisse von alten und kranken Menschen geschult und verfügt diesbezüglich über ein entsprechendes Fachwissen, sodass es sich hierbei um eine adäquate Unterbringung handelt. Dennoch lehnen es viele Menschen ab, ihren Lebensabend in einem Heim zu verbringen.
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Ambulante Hauskrankenpflege statt Heim
Eine ambulante Hauskrankenpflege erweist sich oft als ideale Alternative zum Heim und wird von pflegebedürftigen und kranken Menschen in der Regel gerne in Anspruch genommen. Diese können so in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren Lebensabend in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus verbringen, selbst wenn gewisse Einschränkungen eine absolute Selbständigkeit nicht zulassen.
Wenn die nächsten Verwandten beispielsweise aus beruflichen Gründen nicht die Krankenpflege übernehmen können oder hierbei professionelle Hilfe benötigen, da sie keine ausgebildeten Krankenpfleger sind, springt ein Hauskrankenpflegedienst ein. Auf diese Art und Weise ist stets eine optimale Krankenpflege und medizinische Versorgung der jeweiligen Person gewährleistet. Folglich ist eine Hauskrankenpflege eine hervorragende Lösung für den Betroffenen selbst und entlastet gleichzeitig die Verwandten und Bekannten, die diesen so bestens umsorgt wissen. Die Pflege zu Hause muss auf jeden Fall gut organisiert sein.
Private Hauskrankenpflege und Erbschaft
Trotz der Vorteile einer professionellen Hauskrankenpflege übernehmen oftmals Angehörige die Pflege. So ist der Pflegebedürftige nicht von Fremden umgeben und wird von einer ihm vertrauten Person versorgt. Dies verschafft dem Betroffenen ein Gefühl von Sicherheit, schließlich besteht zwischen dem pflegenden Angehörigen und dem Pflegebedürftigen in der Regel ein enges Vertrauensverhältnis.
Für die Pflegenden bedeutet die Hauskrankenpflege aber für gewöhnlich deutliche, finanzielle Einbußen, schließlich kann dieser seinem Beruf nicht mehr wie gewohnt nachgehen und muss sich stattdessen um seinen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Der jeweiligen Pflegestufe entsprechend zahlt die Pflegeversicherung zwar Pflegegeld, doch dieses ist äußerst knapp bemessen und kann keineswegs einen finanziellen Ausgleich schaffen.
In Sachen Erbschaft werden pflegende Angehörige seit geraumer Zeit nun aber deutlich bevorteilt. So erwerben pflegende Angehörige des Erblassers einen Ausgleichsanspruch gegenüber den Miterben für die erbrachten Pflegeleistungen, dessen exakte Höhe von dem Honorar abhängt, das eine professionelle Pflegekraft verlangt hätte.
Finanzierung einer Hauskrankenpflege
Wenn die Hauskrankenpflege durch einen professionellen Dienst durchgeführt wird, entstehen hierdurch selbstverständlich Kosten, die je nach Umfang der erforderlichen Krankenpflege recht hoch ausfallen können. Es verfügen zwar nicht alle Menschen über entsprechende Ersparnisse, doch eine ambulante Hauskrankenpflege ist hierzulande dennoch für jedermann erschwinglich. Dies ist dem deutschen Sozialversicherungssystem zu verdanken und in anderen Ländern keineswegs üblich.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme. Welche der Varianten schlussendlich möglich ist, hängt von den jeweilig gegebenen Umständen ab. Falls durch die Hauskrankenpflege ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird bzw. das Ziel einer medizinischen Behandlung gesichert wird, übernimmt die Krankenversicherung die Finanzierung der Hauskrankenpflege. Bei Vorliegen einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit liegt die Zuständigkeit in Sachen Kostenübernahme bei der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, die in Form einer Pflegestufe angegeben wird.
Sinnvoll ist es auch die Patienten Verfügung für den Ernstfall beizeiten aufzusetzen, damit der Pflegende im Sinne des Patienten handeln kann.