Häusliche Pflege nicht nur im Alter

Die häusliche Pflege gewinnt immer mehr an Bedeutung. Zahlreiche Pflegebedürftige werden zu Hause in den eigenen vier Wänden betreut. Die Pflege gerade im Alter übernehmen meist Familienangehörige oder eventuell auch gute Freunde. Einfach ist die häusliche Pflege jedoch nicht. Wer sich als Angehöriger für die Pflege zu Hause entscheidet, sollte auch an sich denken und gut gemeinte Hilfsangebote nicht ausschlagen. Wichtig ist es außerdem sich fachkundigen Rat und Tat in Bezug auf die häusliche Hilfe zu holen. Informieren Sie sich hierzu auch über alle weiteren Arten der Altersversorgung.

Die häusliche Pflege bestimmt oft das ganze Leben und ist ein nicht zu unterschätzender Stressfaktor. Daher sollte sich der Pflegende immer wieder Freiräume schaffen, in denen er neue Kraft schöpfen kann. Das kann beispielsweise ein Urlaub ein, in dem die Angebote für Kurzzeit-Pflege in Anspruch genommen werden. Manchmal reicht bereits ein freier Nachmittag oder ein regelmäßiger freier Abend, an dem andere Familienangehörige die Pflege übernehmen.

Alternativ kann die häusliche Pflege durch Angehörige mit einem professionellen Pflegedienst kombiniert werden. Ebenso ist eine Tages- oder Nachtpflege möglich, wenn beispielsweise der Pflegende selbst arbeiten muss oder gerne in der Nacht auf eine fachkundige Pflegekraft vertraut. Es gibt einige Möglichkeiten, sich die häusliche Pflege mit anderen zu teilen, wobei auch finanzielle Hilfen denkbar sind. Durch die Pflegeversicherung wird ermöglicht, dass pflegende Angehörige bis zu 28 Tagen im Jahr eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen können.

Von der Arbeit freigestellt

Am 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes (Artikel 3 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes) ist es, dass es zukünftig Arbeitnehmern ermöglicht wird, sich von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie zu Hause pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen haben. Die Freistellung bzw. Teilzeitarbeit gilt für eine begrenzte Zeitdauer und ist auf längstens sechs Monate festgelegt. Im Gesetz ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Inanspruchnahme der Pflegezeit nicht gefährdet ist.

Die Pflegezeit gilt für nahe Angehörige. Darunter sind beispielsweise Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Eltern, Großeltern oder Kinder zu verstehen. Auch Adoptiv- und Pflegekinder sowie Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder zählen zu den nahen Angehörigen. Wird hier häusliche Pflege benötigt, kann der Arbeitnehmer die Pflegezeit in Anspruch nehmen. Besteht kurzfristiger Hilfebedarf, ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer bis zu zehn Tagen von der Arbeit freigestellt werden kann. In dieser Zeit hat er allerdings keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Individuelle Regelungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung können jedoch bestehen.

Was ist eine Pflegezeit?

In Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf unbezahlte Pflegezeit – für bis zu sechs Monate. Während dieser Zeit wird das Gehalt nicht weiterbezahlt.

Soziale Leistungen in der Pflegezeit

Um weiterhin sozialversichert zu sein, sollte frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden. Besteht Anspruch auf eine Familienversicherung, greift diese. Besteht kein Anspruch, gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, dann erhält der Pflegende einen Beitragszuschuss von der Pflegekasse – auf Antrag. Wenn der Pflegebedürftige in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, gilt dies entsprechend. Auch ein privates Versicherungsunternehmen zahlt diese Beitragszuschüsse. Wer sich nur teilweise von der Arbeit freistellen lässt, erhält keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesem Fall besteht die Versicherungspflicht durchgängig weiter.

 

 

Rentenversicherung in der Pflegezeit

Wird die häusliche Pflege mindestens 14 Stunden wöchentlich ausgeübt und bekommt der Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung, dann wird die Pflegezeit als Pflichtbeitrag für die Rentenversicherung gezählt.

 

Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung

Wenn ein Pflegebedürftiger seine häusliche Pflege und die anderweitige Versorgung selbst sicherstellen kann, kann er Pflegegeld bekommen. Dieses Pflegegeld kann er dazu verwenden, um seinen pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Pro Monat beträgt das Pflegegeld derzeit in der Pflegestufe 1 – 225 Euro, in der Pflegestufe 2 – 430 Euro und in der Pflegestufe 3 – 685 Euro. Im Jahr 2012 werden die monatlichen Beträge für die Pflegesachleistung angehoben.

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