Familien- und Erbrecht Seminar Uni Düsseldorf
Ankündigung eines Seminars für Studenten der Uni Düsseldorf
Für das Sommersemester 2011:
Im Sommer Semester findet ein Seminar für Studierende des 3. und 5. Fachsemesters bei Herrn Prof. Dr. Olzen im Familien- und Erbrecht statt.
Es ist angedacht, dieses als Blockveranstaltung am Ende der Vorlesungszeit durchzuführen.
Genaueres zum Seminar-Ablauf wird im Rahmen der Vorbesprechung (26.1.2011) bekannt gegeben.
Eine Vorbesprechung hierfür mit abschließender Themenvergabe finden statt am:
- Mittwoch, den 26.Januar 2011 um 13:00 Uhr Beginn
- Uni Düsseldorf: Raum 01.21 im alten Juridicum (Gebäude 24.91)
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 16 Studierende. Interessenten sollten eine Übersicht über die bisherigen Leistungen mitbringen, falls mehr Interessierte kommen muss eine Auswahl möglich sein. Bitte richten Sie sich auf einen Betrag in Höhe von 50,- € ein, der zur Voranmeldung mitzubringen ist. Es ist möglich, sich verbindlich für das Wochenendseminar anzumelden.
Für die Erstellung der Arbeit gelten die allgemeinen Formalia: Umfang 15 Seiten (DinA4), Schriftart: Times New Roman, Schriftgröße: 12 Punkte, Fußnoten 10 Punkte, Zeilenabstand: 1, 5 Zeilen, 7 cm Rand links, 1 cm Rand rechts, 2, 5 cm Rand oben, 2 cm Rand unten, Blocksatz, Standardabstand zwischen Buchstaben darf nicht verändert werden.
Folgende Themen stehen zur Auswahl und diese werden jeweils doppelt vergeben:
1. Elterliche Sorge von Vätern bei außerehelich geborenen Kindern
2. Sorgerechtseingriffe während der Schwangerschaft – Die Rechtsstellung des ungeborenen Lebens
3. Bedeutung kultureller und weltanschaulicher Erachtens bei Sorgerechtsentscheidungen
4. Entscheidungsbefugnis für die Vornahme ärztlicher Heileingriffe an Minderjährigen
5. Entscheidungsbefugnis für den Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen
6. Rechtswirksamkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten von Heimträgern und Heimpersonal
7. Gesetzessreform der Pflichtteilsentziehungsgründe
8. Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB bei Erbe einer Lebensversicherung
Bei persönlichen Fragen zur Mitteilung wenden Sie sich bitte an:
Juliane Lilius – LS Olzen Telefon: (+49) 02 11 – 81-11 41 9
Weitere Online – Informationen hier: