Juristen fordern Reform des Familienrechts
Das Familienrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Privatrechts und füllt das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin werden unter anderem die Ehe, Verwandtschaftsverhältnisse, die Elternschaft, die Pflegschaft, die gesetzliche Vertretung und die rechtliche Betreuung geregelt. Juristen kritisieren vielfach, dass die im BGB enthaltenen Normen veraltet seien. Das Bürgerliche Gesetzbuch trat am 1. Januar des Jahres 1900 in Kraft und dient seitdem als Basis des Zivilrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Im Laufe der Zeit wurden selbstverständlich zahlreiche Bereiche reformiert und aktualisiert, denn seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich das Leben in der heutigen Bundesrepublik Deutschland erheblich verändert.
Dass der Gesetzgeber auf veränderte Lebenssituationen reagiert und bei Bedarf Anpassungen des Gesetzes vornimmt, erscheint mehr oder weniger als Selbstverständlichkeit. Aktuellen Medienberichten zufolge fordern einige Rechtswissenschaftler gegenwärtig mehr Initiative seitens des Gesetzgebers in Bezug auf das Familienrecht, das der Realität nicht mehr gerecht werde. Insbesondere die Vielfalt des familiären Zusammenlebens in Deutschland werde demnach nicht angemessen im Gesetz repräsentiert.
Deutscher Juristentag fordert Reform des Familienrechts
Der Deutsche Juristentag dient als Treffpunkt für Juristen in Deutschland und findet alle zwei Jahre statt. Im Zuge der diesjährigen Tagung widmeten sich die Teilnehmer in besonderem Maße dem Familienrecht und stellten fest, dass dieser Bereich längst einer Reform bedürfe. Klassische Familien aus Mutter, Vater und Kind sind heutzutage bei weitem nicht das einzige Familienmodell, das in der Gesellschaft vorherrscht. Gleichgeschlechtliche Paare, Leihmütter, Stiefeltern, Samenspender, Co-Parents sorgen für vielfältige Familienformen, auf die die Gesetzgebung nicht eingestellt ist. So wurde vielfach bemängelt, dass das aktuelle Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland gewissermaßen vor einigen Jahrzehnten stehengeblieben sei und die heutige Realität des Familienlebens nicht adäquat berücksichtige.
Wie gegenwärtig in den Medien zu lesen ist, hat auch das Justizministerium einen diesbezüglichen Handlungsbedarf erkannt und zu diesem Zweck einen Arbeitskreis aus insgesamt elf Experten ins Leben gerufen. Diese sollen unter Berücksichtigung der zunehmenden Komplexität familiärer Beziehungsstrukturen die betreffenden rechtlichen Fragen thematisieren, die schon heute die Gerichte immer wieder aufs Neue herausfordern.
Grundsätzlich muss man sich vor Augen führen, dass Kinder längst nicht mehr nur mit Mutter und Vater zusammenleben. Aufgrund der vielfältigen Lebensweisen ergibt sich oftmals eine mehr oder weniger große Diskrepanz zwischen der biologischen Elternschaft und tatsächlichen Eltern-Kind-Beziehungen. Stiefeltern beispielsweise sind häufig wichtige Bezugspersonen und übernehmen im Familienleben die Mutter- beziehungsweise Vaterrolle neben dem leiblichen Elternteil. Rechtlich bleibt dies jedoch unberücksichtigt. Auch auf das Abstammungsrecht in Zusammenhang mit Samenspenden geht der deutsche Gesetzgeber bisher nicht angemessen ein.
Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch greifen in vielen Fällen auf eine Samenspende zurück, nehmen die Hilfe einer Leihmutter in Anspruch oder entscheiden sich für eine Co-Elternschaft. Unabhängig davon, wie sich eine solche Regenbogenfamilie zusammensetzt, sollte der deutsche Gesetzgeber derartige Familienformen berücksichtigen und allein schon den Kindern zuliebe eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.