Immobilienverkauf mit Wohnrecht statt Vererben – Worauf kommt es
Immobilien sind nach wie vor eine wichtige Wertanlage für viele Menschen und dienen häufig der Altersvorsorge. Das Eigenheim ist somit nicht nur die Erfüllung des Traums vom eigenen Haus, sondern gleichzeitig eine Vermögensabsicherung, die vor allem in Anbetracht der vorherrschenden Unsicherheiten in Bezug auf die Rente Hochkonjunktur hat. Ältere Menschen haben zuweilen aber auch den Wunsch, ihre Immobilie zu Geld zu machen, um sich einen schönen Lebensabend zu machen, schließlich kann man nichts mit ins Grab nehmen und sollte nicht nur an die Erben denken, die das Haus oftmals ohnehin nicht haben wollen. Gleichzeitig wollen Ältere ihr Zuhause nicht verlieren und nach Möglichkeit bis zum Schluss in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Realisieren lässt sich dies im Rahmen eines Verkaufs, wenn man zugleich ein lebenslanges Wohnrecht definiert.
Ein beliebtes Modell ist in diesem Zusammenhang unter anderem die Leibrente. Dabei wird die Immobilie zwar verkauft, doch der neue Eigentümer zahlt monatliche Raten und gewährt dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht. Auf diese Art und Weise kann man seine Rente aufbessern und trotz Immobilienverkauf in den eigenen vier Wänden bleiben. In den USA sowie Großbritannien ist die so genannte Reverse Mortage, die sich im Deutschen als Umkehrhypothek beschreiben lässt, eine bewährte Form der Altersvorsorge. Eine solche Umkehrhypothek wird von Versicherungen und Banken als Darlehen gewährt, das auf einen Schlag oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Im Gegenzug erfolgt die Eintragung einer Grundschuld. Nach dem Tod des Immobilienbesitzers wird das betreffende Darlehen durch den Verkauf der Immobilie abgelöst. Selbstverständlich ist der Geldgeber dabei auf einen Gewinn aus, weshalb die Kreditsumme üblicherweise den tatsächlichen Wert des Objekts unterschreitet. Für den Eigentümer ist dies jedoch eine Möglichkeit, seine Rente aufzubessern.
Darüber hinaus gibt es auch noch die Zustifterrente, bei der eine Stiftung Eigentümerin der betreffenden Immobilie wird. Der einstige Eigentümer erhält als Gegenleistung monatliche Rentenzahlungen sowie ein lebenslanges Wohnrecht.
Worauf sollte man bei einem Verkauf mit Wohnrecht achten, wenn man seine Immobilie nicht vererben will?
Wenn ohnehin keine Erben vorhanden sind, macht es mitunter keinen Sinn, eine Immobilie bis zum eigenen Tod zu halten, schließlich gibt es niemanden, der später von diesem Nachlassvermögen profitiert. Aber selbst wenn es Menschen gibt, denen man das Haus hinterlassen könnte, kann es eine Überlegung wert sein, von einer Vererbung abzusehen und stattdessen einen Verkauf inklusive Wohnrecht vorzunehmen. Auf diese Art und Weise kann man selbst Nutzen aus dem Vermögen ziehen, ohne ausziehen zu müssen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. Zunächst muss man den künftigen Erben beibringen, dass die Immobilie nicht zum Nachlass gehören wird. Außerdem sollte man abwägen, ob ein klassischer Verkauf über einen Makler nicht doch die bessere Alternative ist. So erhält man zwar kein Wohnrecht, kann aber in der Regel einen höheren Preis erzielen.