Erbengemeinschaft: Wenn Konflikte das Erbe vernichten
Wenn eine lieb gewonnene Person von uns geht und ein Erbe hinterlässt, so kommt es nicht selten zu Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft. Streitigkeiten sind meist schon vorprogrammiert, fühlen sich einige bei der Aufteilung des Erbes selbst hintergangen oder vernachlässigt. Dabei sieht das Gesetz die wichtigsten Passagen bereits vor, um Unstimmigkeiten hier schon im Vorfeld zu beseitigen.
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Wenn Erben zu Feinden werden
Geht es an das sprichwörtlich Eingemachte, so kennen viele Menschen kein Pardon mehr. Bereits bei der Feststellung der Erben und der aufkeimenden Frage „Wem gehört was?“ ist natürlich ganz nebenbei auch noch wichtig „Was gehört zum Nachlass?“ und „Welche Ansprüche habe ich?“ Kaum ist der Verwandte unter die Erde gebracht, so gilt die Trauer meist als schnell vergessen und die Erben haben nur noch eins im Sinn: Kapital schlagen. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann durchaus friedlich vonstattengehen, tut sie aber in der Regel nicht. Es gibt immer jemanden, der unzufrieden ist, sich im Nachteil fühlt und mit Unstimmigkeiten den Frieden trübt.
Meist ist dieses Auftreten der unterschiedlichen Meinungen mehr als verständlich. Häufig treten mehrere Erben auf, was ein mannigfaltiges Aufkommen von Interessen, Vorstellungen, Enttäuschungen und Freuden zur Folge haben kann. Meist sind Streitigkeiten erst dann betreffend, wenn es bereits Zwistigkeiten innerhalb des familiären Kreises gab. Aufgrund dieser Gegebenheiten kann es dann und wann zu einem wahren Desaster kommen, gefolgt von bösen Worten und Machenschaften, die das Erbe an sich vernichten können. Plötzlich treten Erben aus, lehnen den Nachlass gänzlich ab und versuchen sich komplett der Angelegenheit zu entziehen.
Wenn nichts mehr geht, muss Hilfe her
Ist die Lage mehr als aussichtslos und eine Einigung scheinbar nicht möglich, so tut sich die Erbengemeinschaft gut daran, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele wollen mit der Angelegenheit einen Sachverständigen beauftragen. Dieser wird gern für die Unstimmigkeiten tätig werden und mit den Erben gemeinsam eine vorteilhafte Lösung herausarbeiten, sodass zu aller Zufriedenheit ein passendes Ziel sichtbar ist. Der Weg zur Homepage von zurecht beispielsweise führt die Erbengemeinschaft auch zu Ansprechpartnern, die eine Lösung für das Problem finden.
Die Experten von Actionata nehmen sich den Fall als kompetente Sachverständige an und können neben dem Wert von Objekten auch deren Echtheit überprüfen. Weiterhin steht die Veräußerung klar im Vordergrund, welche mit einer Auktion oder einer Ausstellung in einer Verkaufsgalerie vorgenommen werden kann. Durch diese Maßgabe kann in der Regel ein guter Erlös erzielt werden, welcher zu gleichen Teilen auf die Erbengemeinschaft aufgeteilt wird, sodass alle Beteiligten schlussendlich zu ihrem Anteil kommen und niemand leer ausgehen muss.
Schritt für Schritt zum Ziel
Der Sachverständige von Auctionata wird sich für die Erbengemeinschaft in jedem Fall stets viel Zeit nehmen und alle Wünsche kompetent umzusetzen versuchen. Hierzu gehört allerdings auch eine umfangreiche Schätzung der Wertgegenstände. Nach der Schätzung ist eine sichere, aber vor allem auch erfolgreiche Auktion natürlich das Ziel der Aufgabe. Mit Online-Auktionen, die von Besuchern weltweit miterlebt werden können, ist ein ganz neuer Maßstab gesetzt worden. So können nicht nur ortsansässige Kunden einer Auktion beiwohnen, sonder bequem von zu Hause aus mit Objekten verschiedenster Couleur ihre Sammlung erweitern.
Der Vorteil für die Erbengemeinschaft liegt hier klar auf der Hand: Neben der großen Zielgruppe, die mit auctionata erreicht wird, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Veräußerung wesentlich besser. Durch diese Maßgabe können alle Mitglieder der Erbengemeinschaft bedient werden -und das meist zur allgemeinen Zufriedenheit.