Das Testament des Papstes Johannes Paul II

Der am 18. Mai des Jahres 1920 im polnischen Wadowice geborene Karol Jozef Wojtyla ging als Papst Johannes Paul II. in die Geschichte ein und übernahm dieses Amt am 16. Oktober 1978. Bis zu seinem Tod am 2. April 2005 stand er 26 Jahre und 5 Monate an der Spitze der römisch-katholischen Kirche. Sein Wirken ist nach wie vor unvergessen, denn Johannes Paul II. hat nicht nur in der Kirche Spuren hinterlassen.

In erster Linie hat sich der gebürtige Pole natürlich innerkirchlichen Angelegenheiten gewidmet und setzte sich unter anderem für die Ökumene ein. Außerdem war es ein großes Anliegen von Papst Johannes Paul II. den interreligiösen Dialog zu stärken und somit zu einem besseren Zusammenleben der verschiedenen Religionen beizutragen. Aber auch die Weltpolitik ließ er als Papst nicht außer Acht. Papst Johannes Paul II. war unter anderem maßgeblich an der Demokratisierung seiner polnischen Heimat beteiligt. Zudem predigte das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche Frieden und sprach sich immer wieder gegen Krieg aus.

Papst Johannes Paul II. und sein Testament

Wie in der römisch-katholischen Kirche üblich, begann nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. unmittelbar die Wahl seines Nachfolgers, der am 19. April 2005 das Amt übernahm. Nichtsdestotrotz hat Papst Johannes Paul II. natürlich Spuren hinterlassen und ist nach wie vor unvergessen. Neben den Erinnerungen an diesen großen Papst ist den Menschen außerdem das Testament von Johannes Paul II. geblieben, in dem er seinem letzten Wunsch Ausdruck verlieh.

Entstanden ist das Testament von Johannes Paul II. am 6. März des Jahres 1979. In den folgenden Jahren hat der Papst dieses jedoch immer wieder ergänzt und erweitert, so dass der letzte Nachtrag aus dem Jahr 2000 stammt. Papst Johannes Paul II. gab in einem dieser Ergänzungen an, dass er sein Testament jährlich während der geistlichen Exerzitien lese. Gleichzeitig machte er deutlich, dass er an seinen Verfügungen vom 6. März 1979 festhalte.

In Anbetracht des christlichen Armutsgebots ist es nicht verwunderlich, dass auch aus dem Testament von Papst Johannes Paul II. hervorgeht, dass er kein Eigentum hinterlässt. Bezüglich der alltäglichen Gebrauchsgegenstände verfügte er, dass diese verteilt werden sollten. Hinsichtlich seiner privaten Aufzeichnungen war es dem gebürtigen Polen ein großes Anliegen, dass diese nach seinem Tod verbrannt werden. Mit der Überwachung dieses Vorgangs hat Papst Johannes Paul II. seinen engen Vertrauten Don Stanislaw beauftragt, dem er im Rahmen seines Testaments ausdrücklich dankte.

Darüber hinaus nutzte Johannes Paul II. die Gelegenheit und bekräftigte seinen Glauben an Gott in seinem Testament. So verlieh er immer wieder seinem Vertrauen auf Gott Ausdruck und seiner Hoffnung auf die Gnade des Herrn. Mehrfach betonte er, dass er sein Leben Gott und der Mutter Christi anvertraue. Schon zu Lebzeiten nahm er den Tod als Teil des Lebens an und war davon überzeugt, dass der Herr zur rechten Zeit entscheiden würde, dass die Zeit gekommen sei, das irdische Leben hinter sich zu lassen und auch das sogenannte Hirtenamt aufzugeben.

Bestattungswunsch von Papst Johannes Paul II.

Papst Johannes Paul II. nutzte sein Testament demnach vor allem dafür, sein Gottvertrauen und der Hoffnung auf die Güte und Gnade des Herrn Ausdruck zu verleihen. Gleichzeitig beinhaltet das Testament von Johannes Paul II. ebenfalls einige kurze Angaben zu seinem Eigentum und was mit diesem geschehen soll.

Zusätzlich schrieb der Papst ebenfalls seinen Bestattungswunsch in seinem Testament nieder, wobei er sich hierbei auf die Verfügungen von Paul VI., einem seiner Vorgänger auf dem Heiligen Stuhl berief. 1992 ergänzte er, dass er eine Erdbestattung ohne Sarkophag wünsche. Bezüglich des Ortes der Bestattung überließ Papst Johannes Paul II. die Entscheidung dem Kardinalskollegium und seinen Landsleuten. In späteren Nachträgen machte er noch einmal deutlich, dass er bei der Nennung seiner Landsleute den Generalrat des Episkopats von Polen oder den Erzbischof von Krakau meinte.

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