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Rückforderungsanspruch

Dem deutschen Gesetz entsprechend kann man unter gewissen Voraussetzungen Rückforderungsansprüche geltend machen. Die Möglichkeit eines Rückforderungsanspruchs findet nicht nur im Zusammenhang mit Versicherungen Anwendungen, sondern ist auch in erbrechtlichen Angelegenheiten gang und gäbe. Daher empfiehlt es sich insbesondere für sogenannte Vertragserben, sich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen, schließlich können Erben, die durch den Erbvertrag des Erblassers als solche bestimmt wurden, nicht selten Rückforderungsansprüche geltend machen. 

Nach dem Ableben des Erblassers haben Vertragserben gegenüber Personen, die der Verstorbene zu Lebzeiten mit Schenkungen begünstigt hat, Rückforderungsansprüche. Auf diese Art und Weise kann eine Benachteiligung des Vertragserben verhindert werden, indem ein Ausgleich geschaffen wird. Selbstverständlich geht eine Schenkung nicht zwingend mit einem Rückforderungsanspruch von Seiten der Vertragserben einher. Wollen diese nach dem Tod des Erblassers einen Ausgleich für die gemachte Schenkung einfordern, muss diese aus Boshaftigkeit und in erster Linie zur Beeinträchtigung der Vertragserben erfolgt sein.

Rückforderungsanspruch bei Schenkungen

Aber auch falls der Schenker noch nicht verstorben ist, besteht die Möglichkeit eines Rückforderungsanspruches. In einem solchen Fall können nicht die Erben, sondern der Schenker selbst die Schenkung zurückfordern. Natürlich müssen hier ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit § 528 BGB in Kraft tritt. So muss der Schenker auf das Geschenk angewiesen sein, weil er ansonsten seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Demnach ist die Verarmung des Schenkers vor dem deutschen Gesetz ein rechtskräftiger Grund für einen Rückforderungsanspruch.

Falls die durch die Schenkung begünstigte Person das Geschenk nicht mehr herausgeben möchte, besteht gemäß § 528 ebenfalls die Möglichkeit, eines finanziellen Ausgleichs. Hierbei muss der Beschenkte den Betrag zahlen, den der Schenker für seinen Lebensunterhalt benötigt. Auf diese Weise lässt sich die Rückgabe des Geschenks trotz Rückforderungsanspruch vermeiden.



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