
Patientenverfügung ausfüllen auf einem Vordruck
Mithilfe einer Patientenverfügung kann man für den Ernstfall vorsorgen und bereits im Vorfeld definieren welche medizinischen Behandlungen in welchen Situationen nicht vorgenommen werden sollen. Inhaltlich kann sich eine solche Patientenverfügung mit medizinischen und pflegerischen Behandlungen, Untersuchungen und Eingriffen befassen, wobei klare Aussagen hierbei unverzichtbar sind.
Grundsätzlich bedarf jede pflegerische oder medizinische Behandlung der Einwilligung des Patienten, ist dieser hierzu jedoch nicht mehr fähig, müssen Dritte für den Betroffenen entscheiden. Nicht mehr selbst entscheiden zu können und anderen vollkommen ausgeliefert zu sein, ist eine schreckliche Vorstellung, der viele Menschen mithilfe einer Patientenverfügung vorbeugen wollen. Mit einem derartigen Dokument lässt sich eine solche Situation zumindest im Zusammenhang mit medizinischen Belangen vermeiden.
Der Verfügende definiert in seiner Patientenverfügung (§ 1901a BGB) exakt, welche Untersuchungen und Behandlungen er in welchen Situationen ablehnt. Natürlich wird hierin ebenfalls festgelegt, in welche Behandlungen der Patient einwilligt. Folglich ist eine Patientenverfügung die ideale Vorsorgemaßnahme für all diejenigen, die im Ernstfall nicht von Entscheidungen Dritter abhängig sein möchten und stattdessen für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit Vorkehrungen treffen wollen. So kann der Verfügende bereits im Vorfeld seine Einwilligung zu Behandlungen geben oder verweigern und kann daher sicher sein, dass keine Behandlungen, Untersuchungen oder Eingriffe gegen seinen Willen vorgenommen werden.
Form einer Patientenverfügung
Da der Patient selbst bei Inkrafttreten der Patientenverfügung nicht mehr in der Lage ist, seine Einwilligung zu geben oder zu verweigern, ist die Form der Patientenverfügung von größter Bedeutung. Nur anhand dieser ist der Wille des Betroffenen ersichtlich, sodass eine falsche Auslegung fatale Folgen haben kann. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass in der Patientenverfügung keine missverständlichen Formulierungen oder gar Formfehler auftauchen. Ist dies der Fall, kann es mitunter dazu kommen, dass der Patientenverfügung nicht entsprochen werden kann und diese ihren Zweck somit nicht erfüllt.
Falls keine Patientenverfügung vorliegt oder der Patientenwille aus der Patientenverfügung nicht ersichtlich ist, weil diese beispielsweise unklar ist oder Formfehler enthält, muss der mutmaßliche Patientenwille auf anderem Wege festgestellt werden. Da es sich hierbei um individuelle Lebensentscheidungen handelt, erweist sich dies als äußerst schwierig. Der deutsche Gesetzgeber ordnet für solche Fälle an, dass alle über den Patienten verfügbaren Informationen hierzu hinzugezogen werden, um die richtige Entscheidung treffen zu können. Aber selbst die ausführlichste Recherche muss nicht zwingend zum richtigen Ergebnis führen, sodass in solchen Fällen stets die Gefahr besteht, dass gegen den Willen des Patienten verfahren wird.
Für die Patientenverfügung einen Vordruck verwenden
Damit eine solche Situation erst gar nicht entsteht und die Patientenverfügung am Ende unwirksam oder falsch ist, sollte man für die Erstellung der Patientenverfügung einen Vordruck verwenden. Hieraus sind die einzelnen Möglichkeiten des Patienten genau ersichtlich und dieser kann im Patientenverfügungs-Vordruck einfach ankreuzen, welche Behandlungen er ablehnt und welche nicht. Gleichzeitig wird hierin natürlich auch festgelegt, in welcher Situation diese Verfügung gilt.
Mithilfe eines Vordrucks geht man also auf Nummer sicher und keinerlei Risiko ein, was medizinische Entscheidungen betrifft. Auf diese Art und Weise muss man noch nicht einmal einen Anwalt oder Notar konsultieren, sondern seine Patientenverfügung mit einem Vordruck absolut kostenlos erstellen. Wir stellen Ihnen in unserem Artikel Patientenverfügung Muster einen Vordruck zum Einsehen kostenlos zur Verfügung. Ein Patientenverfügungs-Vordruck kann aber auch lediglich zur Information dienen, denn so erfahren Interessenten ihre Möglichkeiten. Anschließend können diese dann mithilfe eines Vordrucks oder eines Anwalts eine eigene Patientenverfügung verfassen. Zu diesem Thema könnte Sie ebenfalls der Artikel "die Patientenvollmacht" interessieren.
Weitere Themen dieser Kategorie:
Urnen Preise vs. Sarg Kosten (29.03.2012)Ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll? (12.03.2012)Sterblichkeit - Patiententestament (07.03.2012)Private Altersvorsorge (09.01.2012)Sterbegeld Vorsorge (03.01.2012)Das Zentrale Testamentsregister ZTR (26.10.2011)Riesterrente und Rentenversicherung (16.08.2011)
Das könnte Sie auch interessieren:
Der unumgängliche Pflichtteil (16.05.2012)Was geschieht bei einer notariellen Falschberatung? (16.05.2012)Uneheliche Abkömmlinge im Nachlassverfahren (15.05.2012)Testament - die wichtigsten Regelungen im BGB (15.05.2012)Generationenmanagement beim Vererben (14.05.2012)Gesetz über die Annahme als Kind (14.05.2012)Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder (11.05.2012)
Sie haben nicht gefunden wonach Sie suchen?
Das Erbe für gemeinnützige Zwecke spenden ![]()
Gemeinnützige Unterstützung können Sie über den Tod hinaus noch bedenken. weiterlesen
Das Berliner Testament ![]()
Infos rund um das gemeinschaftliche Testament sowie Vorlagen und Formulierungen weiterlesen
Ein Testament verfassen ![]()
Über das handschriftliche und vor allem eigenhändige Verfassen eines Einzeltestaments. weiterlesen
Erbrecht aktuell ![]()
Tagesaktuelle Infos und Tipps rund um das Familien- und Erbrecht sowie weitere Themen.weiterlesen
Alle Fragen und Antworten ![]()
Unser umfangreicher Fragenkatalog mit Fragen rund um das deutsche Familien- und Erbrecht. weiterlesen
Internationales Erbrecht ![]()
Wissenswertes rund um das internationale Familien- und Erbrecht (46 Länder). weiterlesen
Alle Muster & Vorlagen ![]()
Kostenlose Muster, Volagen und Formulierungen für das verfassen eines Testaments. weiterlesen
Vollmacht Muster ![]()
Muster Formulierungen für die allgemeine Vollmacht sowie die Generalvollmacht. weiterlesen
Modernisiertes Erbrecht ![]()
Laut dem Bundesministerium für Justiz ist das modernisierte Erbrecht rechtskräftig. weiterlesen