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Gesetzliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Leistungen

In der Bundesrepublik Deutschland besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Nur wer von dieser Pflicht befreit ist, weil er mit seinem Jahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, selbständig tätig ist oder als Beamter im Dienst des Staates steht, hat die freie Wahl und kann sich zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.

Aber auch Pflichtversicherte, die nicht die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, haben eine Auswahl, schließlich existieren in Deutschland zahlreiche gesetzliche Krankenkassen, die sich hinsichtlich des Leistungsspektrums durchaus unterscheiden. Wer mit seiner Krankenversicherung unzufrieden ist oder einfach auch in Gesundheitsfragen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erzielen will, sollte sich daher intensiv mit den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen befassen und die einzelnen Leistungen intensiv vergleichen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden jedoch vom Gesetzgeber vorgegeben, sodass den Versicherungen in dieser Hinsicht nur ein minimaler Spielraum bleibt. Trotzdem kann sich ein Vergleich durchaus lohnen, denn einige gesetzliche Krankenkassen übertreffen das gesetzlich definierte Leistungsspektrum und bieten ihren Versicherten auf diese Weise maximalen Komfort. Vor allem die sogenannten Wahltarife sind für erweiterte Leistungen verantwortlich und bringen demnach eine gewisse Vielfalt in die gesetzlichen Krankenkassen.

Nichtsdestotrotz sind die wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gleich, schließlich bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch stets die juristische Grundlage. Nach dem Gesetz § 1 SGB V bildet die gesetzliche Krankenkasse eine Solidargemeinschaft, in die jedoch auch jeder seine Eigenverantwortung einbringen muss. So erbringen alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Hierbei werden verschiedene Bereiche abgedeckt, die sich aus der Behandlung einer Krankheit, Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen der medizinischen Rehabilitation, der Verhütung von Krankheiten bzw. deren Verschlimmerung, sowie der Empfängnisverhütung zusammensetzen. Auf diese Art und Weise stellt der deutsche Gesetzgeber durch die gesetzlichen Krankenkassen sicher, dass jeder Bundesbürger die medizinische Versorgung erhält, die erforderlich ist. Gesundheit ist demnach keine Frage des Geldes. Zusätzlich gibt es noch die gesetzliche Pflegekasse, diese ist der Träger der Pflegeversicherung in Deutschland.Die soziale Pflegeversicherung im SGB funktioniert ebenfalls nach dem Solidargedanken.

Die in der gesetzlichen Krankenversicherung inkludierten Leistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden, da ansonsten keine Kostenübernahme stattfinden kann. Daher müssen sich Patienten an kassenärztlich zugelassene Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Vertragsärzte wenden. Hierbei gilt es zu beachten, dass nur anerkannte Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. Außerdem ist nicht selten eine Selbstbeteiligung des Versicherten erforderlich, sodass zum Beispiel bei Zahnersatz, Medikamenten oder auch Krankenhausaufenthalten, eine Zuzahlung erforderlich ist. Liegt jedoch ein Härtefall nach § 62 SGB V vor, kann der Versicherte maßgeblich entlastet werden, indem die Krankenkasse die Selbstbeteiligung, sowie Eigenanteile übernimmt. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass finanzielle Aspekte bei der eigenen Gesundheit nicht im Vordergrund stehen.

Die Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten auch außerhalb der finanziellen Hilfen. Einige bieten Ernährungspläne beim Abnehmen, andere Präventionsprogramme und auch auf die Frage: "Wie finde ich ein geeignetes Altenheim oder Pflegeheim?" finden manche Ratsuchende Antwort.

Sarah Greszat am 09.06.2011


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